23 Okt2017
Hinweise des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e. V. zur Umsetzung von § 42 Abs. 2 Satz 5 SGB VIII - Verpflichtung der Jugendämter zur Asylantragstellung
Seit dem 29. Juli 2017 sind die Jugendämter während der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in bestimmten Fällen zur unverzüglichen
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