Gutachten Paritätischer Gesamtverband "Neutralitätspflichten für Zuwendungsempfänger"
Aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen fordern ein Engagement des Paritätischen und seiner Mitglieder für ein Eintreten gegen rechtsextrem(istisch)e Aktivitäten und Institutionen. Zu beachten ist die Frage, ob und inwieweit für Zuwendungsempfänger besondere Neutralitätspflichten zu beachten sind. Darüber hinaus ist auch das Gemeinnützigkeitsrecht von Bedeutung. Der Stellv. Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands Hr. Werner Hesse, hat hierzu ein Gutachten erstellt, basierend unter anderem auf einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 27. April 2018 – Neutralitätspflichten für Zuwendungsempfänger.
Das Gutachten können sie hier einsehen:
Tags: Schau HIN vor Ort, Neutralität, Zuwendung