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Stellungnahme zum SGB XII- und SGB XIV-Anpassungsgesetz

Der Gesetzentwurf zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze wurde dem Paritätischen Gesamtverband zur Stellungnahme vorgelegt. Der Paritätische nutzt die Gelegenheit, um auf grundlegenden Reformbedarf im SGB XII hinzuweisen.

Der vorliegende Gesetzentwurf (SGB XII/SGB XIV-AnpG) beinhaltet begrenzte Änderungen in den Sozialgesetzbüchern II, XII, IX, XIV, dem Bundesversorgungsgesetz dem sozialen Entschädigungsrecht sowie dem Soldatenversorgungsrecht. Der Gesetzentwurf strebt keine weitreichenden inhaltlichen Änderungen an. Einige Änderungen aus dem Bürgergeldgesetz werden in das SGB XII übertragen. Der Gesetzentwurf besteht daneben in größeren Teilen aus Klarstellungen und redaktionellen Korrekturen.

In der Stellungnahme wird auf weitergehenden Reformbedarf im SGB XII hingewiesen. Dieser Reformbedarf ergibt sich vor allem aus grundlegenden Defiziten der Grundsicherung in Bezug auf die angemessene Bedarfsdeckung und aus den weiterhin bestehenden zentralen Unterschieden zwischen den Regelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) gegenüber der Sozialhilfe (SGB XII). Die vielfach gegebene Schlechterstellung der Bedingungen im SGB XII - d.h. vor allem ältere und erwerbsgeminderte hilfebedüftige Menschen sind betroffen - gegenüber dem SGB II lässt sich mit dem zentralen Unterscheidungsmerkmal "erwerbsfähig / nicht-erwerbsfähig" nicht rechtfertigen. Die Schlechterstellung im SGB XII wird daher vielfach von den Betroffenen als diskriminierend empfunden. Der Paritätische fordert die Bundesregierung daher zu einer grundlegenden Reform des SGB XII auf.

Ergänzend wird an dieser Stelle auf die umfassende Stellungnahme von Tacheles e.V. hingewiesen.