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150 Jahre sind mehr als genug

Der Paritätische Thüringen unterstützt profamilia Thüringen und andere Organisationen bei dem Ruf nach Abschaffung der §§ 218 und 219a StGB.  Vor 150 Jahren, am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch verabschiedet. Und seitdem sind bis heute Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB eine Straftat. Diese Regelung ist entmündigend und verweigert Betroffenen eine würdevolle, selbstbestimmte Entscheidung. Diese 150 Jahre zeigen Wirkung - negative Wirkung. Schwangerschaftsabbruch ist mit einem Tabu belegt, wird kriminalisiert. Und das führt zu Problemen: Immer weniger Ärzt*innen führen einen Abbruch durch, der Schwangerschaftsabbruch wird in der Fachärzt*innenausbildung zu wenig behandelt. Dies führt in der Folge zu einer mangelhaften medizinischen Versorgung bei uns. Mit §219a StGB kommt hinzu, dass auf Webseiten nicht ausführlich informiert werden darf. Das alles bei uns, in einem Land, in dem wir über Gleichberechtigung und selbstbestimmtes Leben reden. Der Paritätische Thüringen unterstützt die Forderung nach einer Streichung der §§ 218 und 219a aus dem Strafgesetzbuch. 150 Jahre sind mehr als genug.

Illustration: Christian Kirchner

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