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Neudietendorf, 01.03.2022. | Die Auswirkungen der globalen Minderausgabe zeigen immer mehr tiefgreifende Wirkungen für den sozialen Bereich. Jüngstes Beispiel ist die faktische Einstellung der Projekte über das Landesprogramm Arbeit für Thüringen – kurz LAT – für Geflüchtete und Arbeitgeber*innen. Aktuell können keine Förderanträge gestellt werden, womit die Projekte teilweise bereits Ende Juni auslaufen und keine Fortsetzung erfahren. Lediglich in Einzelfällen und aufgrund unterschiedlicher Projektlaufzeiten laufen einzelne Projekte noch bis Jahresende.
„Dieser Schritt ist bei einer Rot-Rot-Grün geführten Landesregierung mehr als verwunderlich. Wie wollen wir denn zukünftig mit Geflüchteten umgehen? Ist die Integration in den Arbeitsmarkt nicht die beste Integration, die auch noch die sozialen Sicherungssysteme entlastet? Wir hoffen sehr, dass die Landesregierung hier nochmal umsteuert“, so Stefan Werner, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Thüringen.
Bei dem sich immer mehr verschärfendem Fachkräftemangel und weiterhin zu erwartenden Geflüchteten, die vorerst keine Leistungsberechtigung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB-II) haben, macht die Mitteleinstellung aus Sicht des Paritätischen keinen Sinn. Es ist schwer nachvollziehbar, warum Projekte, die erfolgreich sind und die auch von der Wirtschaft nachgefragt werden, quasi auf das Abstellgleis geschoben werden. Die Intension des Landes, die Projektarbeit und Inhalte über ESF-Fördermittel weiterzuführen, wird aus Sicht des Verbandes nicht aufgehen. Das beträfe lediglich einen Teil der Zielgruppe und zwar die Personen, die im aktiven Bezug des SGB-II sind. Personen die keinen Zugang zum SGB-II haben, lägen zukünftig wohl in der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Heißt, hier werden erfolgreiche und gut vernetzte Strukturen verschwinden. „Der Verweis auf einen zukünftigen Haushalt 2023 hilft da wenig, da die Projektmitarbeitenden sich in der Zwischenzeit andere Jobs suchen und Strukturen sowie Netzwerke schnell verschwinden werden.“, meint Werner.
Es muss eine Lösung her. In dem von der Finanzministerin Taubert vorgestellten Haushaltsabschluss zeigt sich, dass Thüringen die Mittel hat, wichtige Programme fortzuführen. Da damit zu rechnen ist, dass die corona-bedingten Mehrausgaben im nächsten Jahr weiter abschmelzen, macht es Sinn, die Arbeitsmarktförderprogramme nicht zu unterbrechen, denn die Programme haben ihre Berechtigung, dienen der Zukunft des Freistaates. Eine teilweise Beendigung zu Mitte 2022, verschiebt mehr als notwendige Ausgaben in die nächsten Haushalte, wo sie dann mehr Kosten verursachen, da ja quasi von vorn begonnen werden muss. „Davon abgesehen, haben wir eine Verantwortung für Geflüchtete und versperren ihnen gerade den Weg in die Gesellschaft. Das ist kein gutes Signal.“ so Stefan Werner
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