Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (EHAP)
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
anbei darf ich Ihnen die Förderrichtlinie des BMAS zum neuen Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (EHAP) zukommen lassen: Es gilt die Richtlinienfassung vom 17. Juli 2015. Damit können sich ab sofort bis zum 14. August mögliche Projektträger am Interessenbekundungsverfahren beteiligten.
Hintergrundinformationen:
Zum 12. März ist die Verordnung zum neuen Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (EHAP) in Kraft getreten. Ziel des Fonds ist es, die Zahl der armutsgefährdeten Menschen (2012 ca. 125 Millionen innerhalb d. EU) – gemäß der Strategie „Europa 2020“ – reduzieren zu helfen. Deutschland stehen 78,9 Millionen Euro aus dem EHAP zur Verfügung. Das BMAS stockt die Mittel um weitere 9,33 Millionen Euro bzw. um 10 Prozent auf. Der Eigenmittelanteil möglicher Projektträger liegt damit bei fünf Prozent.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung der sozialen Eingliederung von:
- besonders benachteiligte EU-Zugewanderten
- neuzugewanderten Kindern aus EU-Ländern
- Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen,
da diese von den aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen sowie den arbeitsmarktbezogenen Sonderprogrammen des Europäischen Sozialfonds (ESF) i. a. R. nicht erreicht werden.
In Deutschland soll mit Hilfe des EHAP die Förderung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Inklusion von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen gewährleistet werden. Den o.g. Personengruppen soll über die Mittel des EHAP Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems bzw. Angebote der frühen Bildung für Kinder gewährt werden.
Finanziert werden laut BMAS in erster Linie zusätzliche Beratungs- und Orientierungsleistungen auf niedrigschwelliger Ebene. Diese sollen auf bestehenden Strukturen aufbauen und sie in ihrer Wirkung verstärken. Rein materielle Unterstützungsleistungen können aus dem EHAP nicht gefördert werden.
Das vom BMAS erarbeitete Operationelle Programm (EHAP-OP) für Deutschland wurde am 25.02.2015 von der EU-Kommission genehmigt. Die o.g. Förderrichtlinie wurde am 13.7. veröffentlicht und das Interessenbekundungsverfahren gestartet. Ab September können Projekte in ganz Deutschland gefördert werden, die sich an besonders benachteiligte Menschen richten. Die Laufzeit der Projekte beträgt max. 3 Jahre. Diese sind bis spätestens 31.12.2018 abzuschließen.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger wie bspw. Migrantenselbstorganisationen.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen für den gesamten Förderzeitraum mindestens 250.000 Euro betragen und dürfen die maximale Höhe von 1,0 Mio. Euro nicht überschreiten.
Beste Grüße
Hans-Otto Schwiefert
Geschäftsführer
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