Höfert: Pflegerische Qualifikation wird veränderten Anforderungen angepasst
Neudietendorf, 18. März 2016. Die anstehende Reform der Alten- und Krankenpflegeausbildung, die jetzt im Bundestag erstmals diskutiert worden ist, entspricht den veränderten Anforderungen in der Pflege. Der Vorstandsvorsitzende des Paritätischen Thüringen, Rolf Höfert (Bild), unterstützt die Reformbemühungen. Sie entsprächen den langjährigen Forderungen zu einer generalistischen Ausbildung in der Pflege, schreibt Höfert in einem Gastbeitrag für die neuste Ausgabe von „TK spezial“, der Zeitschrift der Techniker Krankenkasse (TK). Mit der Reform sollen die bislang getrennten Ausbildungen zu Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammengelegt werden. Am Ende der Ausbildung steht dann die Pflegefachkraft, die im Altenheim ebenso arbeiten kann wie im Krankenhaus.
„Mit der neuen Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann und einem im Zeugnis ausgewiesenen Vertiefungsansatz Altenpflege, Krankenpflege, Kinderkrankenpflege wird die pflegerische Qualifikation den veränderten Versorgungsstrukturen der Pflegebedarfe im Akut- und Langzeitpflegebereich angepasst“, so Höfert. Vergleichbar zum grundständigen Studium der Ärzte seien später die Zusatzqualifikationen für spezielle Fachbereiche zu erwerben, so Höfert, der auch Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes ist.
Der große Vorteil der Neuregelung: Die Ausbildung in Deutschland würde endlich auch vergleichbar zu den Mitgliedsländern der EU. Denn dort ist eine generalistische Ausbildung schon längst eine Selbstverständlichkeit. Höfert weist in dem Beitrag darauf hin, dass sich die Anforderungsprofile an die pflegerische Qualifikation in den vergangenen Jahren verändert haben.
Er verweist auf die steigende Zahl chronischer Erkrankungen und die wachsende Zahl demenziell und psychisch erkrankter Menschen in allen pflegerischen Versorgungsstrukturen. „So wird hiermit die Kompetenz zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen pflegerischen Bereichen geschaffen“, fügt er hinzu. Besonders begrüßenswert ist aus seiner Sicht auch die Einführung eines dreijährigen berufsqualifizierenden Pflegestudiums. Ein anderer Punkt: Mit der Reform wird auch das Schulgeld, das immer noch in fünf Bundesländern – darunter auch in Thüringen – zu zahlen ist, abgeschafft.
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