„Das neue Pflegesystem kommt endlich – und ist gut abgehangen“: Großes Interesse an Fachtag
Neudietendorf, 25. August 2016. „Das neue System kommt endlich. Aber es ist gut abgehangen.“ So die Einschätzung von Professor Ronald Richter zu den neuen gesetzlichen Regelungen in der Pflege. 2006 wurden die Reformen angeschoben, erst in diesem Jahr das Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet. Bei einem zum Thema Pflegestärkungsgesetz im Haus der Parität in Neudietendorf informierte der anerkannte Pflegeexperte Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher Paritätischer Mitgliedsorganisationen über die neuen Regelungen.. Die Nachfrage nach seinen Informationen und praktischen Tipps für den Umgang mit den neuen Bestimmungen war so groß, dass Richter gleich an zwei Tagen vor einem trotz hochsommerlicher Temperaturen hoch interessiertem Publikum erläuterte.
„Die alten Regelungen waren falsch, zu eng und zu körperbezogen“, so seine generelle Einschätzungen. Die neuen allerdings sind abstrakt und detailreich, wie er sagte. Und er prophezeite einen hohen Beratungsbedarf in den nächsten Monaten, nicht nur bei den Einrichtungen sondern auch bei den pflegenden Angehörigen.
Die Pflegestärkungsgesetze I und II schaffen zum 1. Januar 2017 einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsassessment. Berücksichtigt werden müssen auch das Bundesteilhabegesetz und das Krankenhausstärkungsgesetz, die zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten sollen.
Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden für alle Versorgungsarten – ambulant, teilstationär oder vollstationär – die bisher getrennten Feststellungen der Pflegestufe und der eingeschränkten Alltagskompetenz in einem einheitlichen Pflegegrad zusammengefasst. Versicherte, die bereits eine Pflegestufe haben oder bei denen die eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, erhalten weitgehend Besitzstandsschutz.
Daneben ändert der Gesetzgeber die Regelungen des SGB XI an vielen Stellen, bei den Leistungsbudgets, den Vorschriften für Leistungserbringer und in den Qualitätsvorschriften. Deshalb hat der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auch Konsequenzen für die betriebliche Steuerung.
In verschiedenen Modulen wurde bei dem Fachtag von Richter die Vorschriften des neuen Gesetzes vorgestellt und erläutert, so dass die Teilnehmenden am Ende einen kompletten Über- und Einblick in die Änderungen hatten. Erläutert wurden von Richter beispielsweise der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Übergangsregelungen, Einblick bekamen die Teilnehmenden in das Verfahren zur Einstufung und Eingruppierung in einem Pflegegrad oder die Voraussetzungen und Höhen der regelmäßigen monatlichen Leistungen.
Am Schluss des Fachtages stand dann die Erarbeitung einer „to do“-Liste, um auf die bevorstehenden Änderungen bestens vorbereitet zu sein. „Das hohe Interesse zeigt mir, dass der Informationsbedarf sehr hoch ist“, so Richter. Und er hob positiv die Organisation des Fachtages hervor. Denn damit erhielten die Einrichtungen einen kompletten Überblick über die Änderungen und Neuerungen.
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