Mit Hürden und Luftballons Protest gegen das Bundesteilhabegesetz: Aktionen Mittwoch und Donnerstag in Erfurt, Weimar und Leinefelde-Worbis
Erfurt/Weimar/Leinefelde. Etwa 30.000 Menschen mit Behinderungen werden in Thüringen von den vielen Verschlechterungen betroffen sein, die das neue Bundesteilhabegesetz mit sich bringt. Am Donnerstag, 22. September, berät der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf, gegen den sich schon im Vorfeld ein Sturm der Empörung unter den Betroffenen erhoben hat. Mit dezentralen Aktionen in ganz Thüringen wollen Lebenshilfe und der Paritätischer Thüringen ihre Forderung nach einem Bundesteilhabegesetz, das seinen Namen wirklich verdient, unterstreichen.
In Weimar und Apolda werden am Mittwoch und Donnerstag symbolisch Hürden aufgebaut, um zu zeigen, welche Hürden den Menschen mit Behinderungen künftig das Leben erschweren sollen. Der sportliche Protest findet in Weimar am morgigen Mittwoch von 11 bis 13 Uhr am Laden „LebensArt am Palais“, Marktstr. 22 und am Donnerstag, 22. September, von 11 bis 13 Uhr oberhalb der Sparkasse, Am Brückenborn 5, statt.
Bei der Lebenshilfe Leinefelde-Worbis werden Luftballons mit Helium gefüllt. Die Karten sind von den Beschäftigen, Schülern und Klienten der Lebenshilfe persönlich gestaltet worden und sollen die Botschaft des „So NICHT“ und „Behindert uns nicht“ möglichst bis nach Berlin tragen. Engagiert wurden schon im Vorfeld im Eichsfeld auch Unterschriften gesammelt. Jetzt hofft man nur noch, dass die Windrichtung auch stimmt, wenn die Ballons am Donnerstag, 22. September, um 10 Uhr an zwei Orten in den Himmel steigen: zum einen vor der Tabaluga-Förderschule in Worbis und vor der Werkstatt der Lebenshilfe in Leinefelde, Ernemannstraße 6.
Bereits am heutigen Mittwoch informieren die Lebenshilfe Erfurt und der Paritätische Landesverband von 14 bis 17 Uhr mit einem Informationsstand auf dem Anger in der Landeshauptstadt über die Fallstricke des Gesetzes und die Nachbesserungsforderungen. Die Hauptkritikpunkte beider Organisationen an dem Gesetz:
Viele Menschen werden von Förderung und Teilhabe ausgeschlossen, weil Pflege künftig Vorrang haben soll
Leistungen sollen gepoolt werden. Das heißt: Menschen mit Behinderungen müssen dann zusammen betreut werden.
Die Unterstützung für die Unterkunftskosten, die bisher bedarfsgerecht erstattet wurde, wird künftig auf Sozialhilfeniveau heruntergeschraubt. Es zählt nur noch der günstigste Preis.
Einen Anspruch auf Leistungen gibt es erst, wenn Unterstützungsbedarf in mindestens fünf von neun Lebensbereichen besteht.
Was beispielsweise der letzte Punkt im alltäglichen Leben für Menschen ohne Behinderungen bedeuten würden, vergleicht der Paritätische so: „Sie wollen studieren?“ Prima. Das dürfen Sie aber nur, wenn Sie keine Freunde haben, depressiv und unmusikalisch sind und nicht kochen können.“
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