Erleichterung bei vielen Flüchtlingshelfern: Hunderte Syrer in Thüringen haben Anrecht auf regulären Flüchtlingsstatus
Neudietendorf/Weimar, 12. Januar 2016. Erleichterung bei allen, die sich in Thüringen in der Flüchtlingsarbeit engagieren. Hunderte von syrischen Flüchtlingen müssen jetzt nicht mehr um ihre Zukunft bangen. Sie haben nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar Anspruch auf einen regulären Flüchtlingsstatus. Ein Berufungsantrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Meiningen wurde von den Richtern abgewiesen. Das BAMF wollte den Syrern nur den „subsidiären“ und damit behelfsmäßigen Schutzstatus einräumen. Bei diesem Status ist unter anderem der Familiennachzug eingeschränkt.
Die Verwaltungsrichter in Meiningen hatten zugunsten der syrischen Flüchtlinge entschieden. Ihre Argumentation: Zurückkehrenden syrischen Flüchtlingen drohe bei ihrer Rückkehr Verfolgung, da das syrische Regime den Geflüchteten von vornherein eine regimefeindliche Haltung unterstelle. Deshalb sei nicht der subsidiäre Schutzstatus sondern die Flüchtlingsanerkennung zu gewähren.
Die Entscheidung der Weimarer Richter hat große Auswirkungen auf den Status der Geflüchteten: die Aufenthaltserlaubnis beträgt für sie drei Jahre, sie könen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten und können auch ihre Familien nachholen. Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ist mit dem Asylpaket II für zwei Jahre ausgesetzt worden.
Die Entscheidung aus Weimar gilt für rund 100 Verfahren. Allerdings unterstrichen die Richter, dass mit ihrer Entscheidung nicht die Frage geklärt sei, ob syrische Flüchtlinge generell einen Anspruch auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus haben. Sabine Berninger, flüchtlingspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, rät jetzt allen syrischen Flüchtlingen, die Entscheidung des Bundesamtes, nur den subsidiären Schutzstatus anzuerkennen, in jedem Fall auf dem Klageweg anzugreifen. Angst vor dem Klageweg müssten sie nicht haben. Im Fall einer Niederlage würden sie den subsidiären Schutzstatus behalten. „Dem Bundesamt wird mit dem Weimarer Urteil hoffentlich klar, dass man nicht leichtfertig mit dem Schicksal schutzsuchender Menschen umgeht“, so Berninger.
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