Eltern nicht über Gebühr belasten: Obergrenze bei den Kita-Beiträgen einführen
Neudietendorf/Erfurt, 13. Januar 2017. Die im neuen Kita-Gesetz enthaltene Forderung nach einem Studium für Leitungspersonal in den Thüringer Kitas beurteilt der Paritätische Thüringen positiv. Allerdings, so sagte der stellvertretende Geschäftsführer und Kinder- und Jugendreferent Steffen Richter dem MDR Thüringen, sollte über Ausnahmeregelungen nachgedacht werden. Denn in einigen Jahren könnte es nicht mehr genug Personal auf dem Arbeitsmarkt geben, das sowohl pädagogisch ausgebildet sei als auch jahrelang in der Praxis bewährt. Richter wies gegenüber dem MDR darauf hin, dass viele Leiterinnen in den Einrichtungen schon heute jenseits der 55 Jahre alt sind.
Der Paritätische setzt sich darüber hinaus für eine Obergrenze bei den Elternbeiträgen ein, damit die geplanten höheren Standards in den Thüringer Kitas nicht zu Lasten der Gruppe gingen, die das Gesetz eigentlich entlasten wollte, unterstrich Richter (Foto).
Die Kosten für die Übernahme der Eltern-Beiträge für das letzte Kita-Jahr schätzt das Land auf etwa 29 Millionen Euro. Zur Gegenfinanzierung wird das Landeserziehungsgeld abgeschafft. Außerdem rechnet das Kultusministerium mit millionenschweren Einsparungen, weil das Land künftig den Jugendämtern nicht mehr die Kita-Kosten erstatten muss, die die Ämter an bedürftige Eltern auszahlen.
Das neue Kita-Gesetz, das jetzt den Wohlfahrtsverbänden und Freien Trägern vorliegt, enthält neben der Einführung des beitragsfreien Kita-Jahres noch weitere Veränderungen: Wer bei der Schuleingangsuntersuchung vom Amtsarzt zurückgestellt wird und ein weiteres Jahr die Kita besucht, dessen Eltern werden auch für das zweite Jahr von den Elternbeiträgen entlastet. Die Kosten dafür werden auf etwa eine dreiviertel Million Euro veranschlagt. Außerdem sollen die Standards in den Einrichtungen zum Teil deutlich nach oben geschraubt. Höhe Bildungsabschlüsse beim Personal führen auch zu höhrren Personalkosten. Auch die Fortbildungen der Erzieherinnen werden vom Staat bezahlt.
Bis Ende Januar haben die Wohlfahrtsverbände und Freien Träger noch Zeit für ihre Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf. Danach soll der Entwurf in den Landtag eingebracht werden.