Fachtag: Wie wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Thüringen konkret gestaltet?
Neudietendorf, 1. Juni 2017. Das Bundesteilhabegesetz und die Pflegestärkungsgesetze II und III bringen weitreichende und gravierende Veränderungen mit sich. Der Rahmen, den das Bundesteilhabegesetz setzt, muss jetzt ausgefüllt werden – auch in Thüringen. „Menschen mit Behinderungen, Leistungserbringer und Leistungsträger stehen vor der Aufgabe, den Wandel zu gestalten“, so Renate Rupp, die Referentin für Suchthilfe/Psychiatrie/Selbsthilfe und Gesundheit beim Paritätischen. Und dabei muss aus Sicht des Verbandes ein Gedanke zentral sein:: „Der Wandel muss so gestaltet werden, dass der Mensch mit Behinderung im Mittelpunkt steht und tatsächlich von diesen Veränderungen profitiert.“ Wie dieses Ziel erreicht werden kann, ist Thema eines von der Glücksspirale geförderten Fachtages, der am Donnerstag, 8. Juni, im Haus des Paritätischen stattfindet.
Ziel des Fachtages ist es, ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Analyse des Ist-Zustandes zu machen, gleichzeitig aber auch die Weichen so zu stellen, dass es gelingt, echte Verbesserungen für die Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Die Neuerungen, die das Gesetz mit sich bringt, sind weitreichend und verändern den Prozess von der Bedarfsermittlung über die Finanzierung bis zur Leistungserbringung. Das hat Folgen sowohl für die Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungsleistungen erhalten, wie auch für die Erbringer dieser Dienstleistungen.
Inhaltliche Schwerpunkte der Veranstaltung sind das Vertragsrecht und die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege. Diese beiden Komplexe sollen auf ihre praktischen Auswirkungen für Thüringen hin analysiert werden. Dann sollen Herausforderungen und Chancen für einen Thüringer Weg bei der Umsetzung des Gesetzes beleuchtet werden. Dabei kommen Betroffene ebenso zu Wort wie kommunale Vertreter und das Sozialministerium.
Das Bundesteilhabegesetz war nach heftigen Protesten von Betroffenen und Sozialverbänden im vergangenen Jahr gegenüber dem ersten Referentenentwurf noch deutlich nachgebessert worden. Die bundesweite Kampagne, mitgetragen auch vom Paritätischen unter dem Slogan „So nicht“, konnte wesentliche Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen zwar verhindern, die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention werden aber nach Einschätzung des Paritätischen durch das Gesetz nicht erfüllt.
Der Paritätische hatte unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzes im vergangenen Jahr bereits an die Politik appelliert, das Bundesteilhabgesetz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention in der kommenden Legislaturperiode umfassend weiterzuentwickeln. „Auf dem Weg zu gleichberechtigter Teilhabe für alle Menschen liegt noch immer ein großes Stück Strecke vor uns“, so Rosenbrock. Dringenden Handlungsbedarf sieht der Wohlfahrtsverband unter anderem nach wie vor bei der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege sowie der umfassenden Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts von Menschen mit Behinderung auch im Freizeitbereich. Die Position des Paritätischen wird bei dem Fachtag Landesgeschäftsführer Stefan Werner erläutern.
Noch ein wichtiger Hinweis: Der Fachtag ist leider ausgebucht. Neue Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Tags: Bundesteilhabegesetz, Renate Rupp, Teilhabe, BTHG