Viele Unternehmen in Thüringen kommen ihrer Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte nicht nach – Arbeitsagentur fordert verbindliche Anstrengungen
Neudietendorf/Erfurt, 23. Mai 2018. Thüringer Unternehmen bleiben bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten unter dem Bundesdurchschnitt. Das geht aus neuesten Zahlen der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit hervor. In Thüringen kommen demnach nur 1214 von 4595 dazu verpflichteten Unternehmen ihrer Pflicht nach und besetzen wenigstens fünf Prozent ihrer Plätze mit Schwerbehinderten. Dazu sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen verpflichtet.
996 verpflichtete Unternehmen verzichten nach diesen Zahlen ganz auf eine Beschäftigung von Schwerbehinderten und besetzen keine Arbeitsplätze mit ihnen. Auf das Land gerechnet liegt die Besetzungsquote insgesamt bei 4,4 Prozent. Konkret sind damit 20.620 von 464.165 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen mit Schwerbehinderten besetzt.
Thüringen liegt bei der Besetzungsquote weiterhin leicht unter dem Bundesdurchschnitt von 4,7 Prozent, bzw. dem Ostdeutschen Schnitt von 4,6 Prozent. Die geringsten Besetzungsquoten weisen in Thüringen die Branchen Bau, das Gastgewerbe und der Handel auf. Die höchste Besetzungsquote hat die Öffentliche Verwaltung und Sozialversicherung mit 6,7 Prozent.
„Schwerbehinderte in Thüringen profitieren weniger stark von der stabilen Arbeitsmarktsituation. Sie haben es bei der Jobsuche oft wesentlich schwerer als andere. Das hat vor allem mit Berührungsängsten mancher Arbeitgeber zu tun. Diese werden sich die Unternehmen in Zukunft angesichts steigender Fachkräftebedarfe aber nicht mehr leisten können“, erklärte Kay Senius, Chef der Arbeitsagenturen in Thüringen. Dazu käme die kleinteilige Betriebsstruktur. „Angesichts der guten Arbeitsmarktentwicklung der vergangenen Jahre und der deutlicher hervortretenden Fachkräftebedarfe, besteht die historische Chance, jetzt auch Menschen zu integrieren, deren Chancen – trotz guter Qualifikation - bisher weniger gut waren. Dafür braucht es verbindlichere Anstrengungen auf lokaler und regionaler Ebene durch alle Arbeitsmarktakteure, damit Arbeitgeber ihrer Verpflichtung mehr als bisher nachkommen und um die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen messbar zu steigern“, so Senius weiter.
Im April 2018 waren in Thüringen 4.961 schwerbehinderte Menschen arbeitslos, im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Rückgang von 4,4 Prozent. Zum Vergleich sank aber die Arbeitslosigkeit insgesamt im gleichen Zeitraum um 9,1 Prozent.
Die Arbeitsagenturen können Unternehmer bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen unterstützen. So können Eingliederungszuschüsse in Höhe von bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts bei einer Förderdauer von bis zu 24 Monaten gewährt werden. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen kann die Förderdauer bis zu 60 Monate und ab dem vollendeten 55. Lebensjahr bis zu 96 Monate betragen.
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