BFD
Bundesfreiwilligendienstgesetz
Am 24.03.2011 wurde das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) vom Bundestag verabschiedet. Insgesamt sollen maximal 35.000 Plätze im Bundesfreiwilligendienst (BFD) ab Inkrafttreten des BFDG am 01. Juli 2011 in Deutschland besetzt werden.
Detaillierte Regelungen sind dem dem Merkblatt und dem Leitfaden vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (bisher Bundesamt für den Zivildienst) zu entnehmen (im Anhang beigefügt).
Tätigkeiten und Einsatzfelder
Der Grundsatz der Arbeitsmarktneutralität besagt, dass jeder Missbrauch des freiwilligen Einsatzes der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Arbeitskräfte untersagt ist. Es geht um die „Ausübung praktischer Hilfstätigkeiten“, die kein Beschäftigungsverhältnis begründen. Einsatzbereiche sind z. B. die Kinder-, Jugend- und Altenhilfe.
Umfang und Einsatzzeit
Der BFD wird in der Regel für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Der Dienst dauert mindestens sechs Monate und höchstens 18 Monate. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch ein Teilzeitdienst möglich (mindestens 21 Stunden pro Woche).
Taschengeld und SV-Beiträge
Für das Taschengeld, das die Freiwilligen für ihren Dienst erhalten, gilt die Höchstgrenze von 330 Euro im Monat. Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart.
Bewerbung
Interessierte Freiwillige können sich gern um einen Platz im BFD beim Paritätischen bewerben.
Ein verbindlicher Antrittstermin wie beim FSJ existiert nicht. Die Besetzung von freien Stellen wird sehr flexibel in Absprache mit den Freiwilligen und den Einsatzstellen gestaltet.
Zulassung als BFD-Einsatzstelle
Alle bisherigen Zivildiensteinsatzstellen sind BFD-Einsatzstellen. Neue Einsatzstellen werden durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zugelassen.
Bitte nutzen Sie das beigelegte Formular „Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst“ zur Anerkennung einer neuen BFD-Einsatzstelle.
Bei Fragen rund um den BFD wenden Sie sich bitte an Andrea Büßer.