Weiterbildungsscheck
Der Weiterbildungsscheck ist ein Förderprogramm für Vorhaben der beruflichen Weiterbildung des Bundeslandes Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Wer ist förderberechtigt?
- sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Thüringen
- mit einem jährlich zu versteuernden Einkommen zwischen 20.000 und 40.000 € (bzw. zwischen 40.000 und 80.000 € bei gemeinsam Veranlagten)
Wie wird gefördert?
- Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 1.000 € pro Maßnahme
- Inanspruchnahme jedes Kalenderjahr möglich
Tags: Fort- und Weiterbildung, Qualifizierungsentwicklung, Qualilifizierung, Fortbildung