Bildungsfreistellungsgesetz
Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Freistellung von der Beschäftigung zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung.
Wer ist förderberechtigt?
- Beschäftigte und Auszubildende mit mind. 6-monatiger Betriebszugehörigkeit
- Arbeitsstätte liegt in Thüringen bzw. der Arbeitgeber hat seinen Betriebssitz in Thüringen
- Betriebsgröße von mind. 5 Personen
Wie wird gefördert?
- 5 Tage bezahlte Bildungsfreistellung innerhalb eines Kalenderjahres (bei einer 5-Tage-Woche)
- Fortzahlung des Arbeitsentgeltes entsprechend dem Erholungsurlaub
Tags: Fort- und Weiterbildung, Qualifizierungsentwicklung, Qualilifizierung, Fortbildung