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Einführung in die Online-Gefährdungsbeurteilung Ambulante Pflege

3teiliger Online-Begleitprozess
Jeder Arbeitgeber (und damit jeder Pflege-Träger) muss lt. §5 Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen, um seine Mitarbeiter*innen angemessen vor Gefährdungen während der Arbeit zu schützen. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, Risiken zu erkennen sowie nötige Schutzmaßnahmen zu planen, zu steuern und zu überprüfen. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen dokumentiert werden. In regelmäßigen Abständen oder beim Auftauchen neuer Gefährdungen (wie z.B. durch die Coronavirus-Pandemie) muss sie überprüft und ggf. angepasst werden.

 

Der 1. Schritt zur Gefährdungsbeurteilung ist es, den betrieblichen Alltag unter die Lupe zu nehmen. Wo können Risiken für die Gesundheit der Beschäftigten bestehen? Unternehmen können dabei auf Vorlagen der BGW zurückgreifen, z.B. auf die Online-Gefährdungsbeurteilung. Das BGW-Tool unterstützt dabei, Gefährdungen systematisch durchzugehen und stellt die Dokumentation sicher. Unternehmen können damit Tätigkeiten erfassen, Gefährdungen ermitteln und geeignete Maßnahmen wählen.
Mit drei 1 ½ bis 2-stündigen online-Treffen wollen wir Sie gemeinsam mit der BGW dabei unterstützen, Ihrem gesetzlichen Auftrag zu entsprechen.

Kontakt

Ulrike Koch

parisat gGmbH | Paritätische Akademie | Ansprechpartnerin AOK PLUS

+49 36202 26-180

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Diana Paschek

Sonderbeauftragte FKS und Hochschulkooperation | Ansprechpartnerin BGW

+49 36202 26-210

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