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Aktuelle Informationen zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in Thüringen

Die Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen sowie die Unfall- und Rentenversicherung haben sich erstmals gemeinsam verpflichtet, Gesundheitsförderung und Prävention in Thüringen voranzutreiben. Damit setzt Thüringen als eines der ersten Bundesländer die Vorgaben des im Sommer 2015 verabschiedeten Präventionsgesetzes um.
Mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wurde am 7.4.2016 eine entsprechende Landesrahmenvereinbarung nach § 20f SGB V unterzeichnet.

Auf Seiten der Leistungsträger haben AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, der BKK Landesverband Mitte, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, die IKK classic – Landesverband Thüringen, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie als Träger der Kranken- und Pflegeversicherung, der Landesverband Mitte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der vdek mit seinen Ersatzkassen für Thüringen unterschrieben.

Ziel der Landesrahmenvereinbarung und ihrer Träger ist es, sich flächendeckend zusammenzuschließen und durch Kooperationen die Qualität der Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter und in allen Lebenswelten - von der Kita bis zur Pflegeeinrichtung - weiterzuentwickeln.

Die zukünftigen Aufgaben sind durch die Landesrahmenvereinbarung in drei Zielbereiche aufgeteilt:
1. Gesund aufwachsen
2. Gesund leben und arbeiten
3. Gesund im Alter

Die Mittel, die dafür in Thüringen zur Verfügung stehen, werden durch das Steuerungsgremium Landesrahmenempfehlung verwaltet. Für Projekte, die im Rahmen des Präventionsgesetzes in Thüringen gefördert werden sollen, müssen Anträge beim Steuerungsgremium der Landesrahmenvereinbarung gestellt werden. Projektanträge können durch Träger der Lebenswelten oder Leistungsanbietern eingereicht werden und müssen den Inhalten und Zielbereichen des Präventionsgesetzes und der Landesrahmenvereinbarung entsprechen.

Informationen zur Antragstellung:

1. Anträge für Projekte, die im Rahmen des Präventionsgesetzes in Thüringen gefördert werden sollen, können formlos postalisch oder per Email bei der Geschäftsstelle der Landesrahmenvereinbarung eingereicht werden

2. Projektanträge können jederzeit eingereicht werden. Die Anträge die zum 15.11.2016 beziehungsweise zum 15.1.2017/ 15.4.2017/ 15.7.2017 oder 15.10.2017 eingereicht werden, werden jeweils in der darauffolgenden Sitzung des Steuerungsgremiums der Landesrahmenvereinbarung besprochen

3. Über die eingereichten Anträge entscheidet grundsätzlich das Steuerungsgremium der Landesrahmenvereinbarung

Für Fragen zu den Projektanträgen, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der Landesrahmenvereinbarung, angesiedelt bei der AGETHUR, wenden.
Die zuständige Mitarbeiterin : Frau Dr. Afra Kern, Dr. rer. pol., Politikwissenschaftlerin (M.A.), Geschäftsstelle Landesrahmenvereinbarung, Telefon: 0 36 43 / 4 98 98 24, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. steht für Fragen gern zur Verfügung.
Wichtige Informationen zum Präventionsgesetz finden Sie unter http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/praeventionsgesetz.html
Ich bitte Sie, die Information an interessierte Mitgliedsorganisationen weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen

Renate Rupp
Referentin für Gesundheit, Selbsthilfe, Suchthilfe und Psychiatrie
Projektleiterin CARDEA 2.0

Der Paritätische Thüringen
OT Neudietendorf
Bergstr. 11
99192 Nesse-Apfelstädt
Deutschland

Tel.: +49(0)36202/26-223
Fax: +49(0)36202/26-234
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
http://www.paritaet-th.de

Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.cardea.paritaet-th.de

Kontakt

Ralf Schneider

Referent Behindertenhilfe | Sozialhilferecht

036202 26-224

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Dr. Rainer Krüger

Referent strategische Entgeltberatung

036202 26-141

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Regina Hartung

Referentin für Gesundheit | Selbsthilfe | Suchthilfe | Psychiatrie

036202 26-223

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.