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Die Selbsthilfeförderung der Krankenkassen und ihrer Verbände zielt darauf ab, die Selbsthilfe in der Vielfalt ihrer Strukturen und Ausrichtungen zu unterstützen und dabei auch die neueren Entwicklungen der Selbsthilfe und ihre zunehmende Digitalisierung zu berücksichtigen. Um dem gerecht zu werden, wird im Rahmen der GKV-Selbsthilfeförderung sowohl die Nutzung von analogen Angeboten als auch die Nutzung von digitalen Angeboten und Anwendungen gleichberechtigt unterstützt. Durch die Förderung digitaler Anwendungen wird ermöglicht, sich orts- und zeitunabhängig miteinander auszutauschen und zu informieren. Ein wichtiges Anliegen der Förderung ist es, Selbsthilfestrukturen und -aktivitäten zu unterstützen, die für Betroffene leicht zugänglich sind und die sich durch eine neutrale und unabhängige Ausrichtung auszeichnen. Der Qualität und der Transparenz der durch das Selbsthilfeprinzip geprägten Angebote kommt eine hohe Bedeutung zu. Fördermittel sollen effektiv zum Nutzen chronisch kranker sowie behinderter Menschen und ihrer Angehörigen eingesetzt werden und gesundheitlich relevante Wirkungen entfalten. Die Selbsthilfeförderung der GKV unterstützt damit auch den Grundgedanken der Inklusion als Leitbegriff der UN-Behindertenrechtskonvention.Zur Broschüre
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