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Weisung: zur Gewährung vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine

Vom Bundesinnenministerium gibt es die 3. Weisung zur Gewährung vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine (zu § 24 AufenthG) vom 5.9.2022. Die vorherigen Weisungen werden darin aktualisiert, insbesondere zu Drittstaatsangehörigen, zur Weiterwanderung in einen anderen EU-Staat, zum Ablauf von Passdokumenten und zur Wohnsitzregelung.

Kontakt

Manuel Ermer

Referent

036202 26-207

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Nicole Offhaus

Referentin Jugend(sozial)arbeit | Schule | Migration

036202 26-239

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