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Bundestag beschließt Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt

Nachdem die für Donnerstag, 06.06.2013 geplante 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs zur Regelung der vertraulichen Geburt aufgrund der Beschlussunfähigkeit des Bundestages verschoben werden musste, (nähere Infos siehe bitte angehängtes Plenarprotokoll vom 06.06.2013, S. 152 ff.), wurde die Abstimmung über den Gesetzentwurf am Freitag, 07.07.2013 nachgeholt. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben und das Gesetz mit den Stimmen der Koalition angenommen. Die Opposition hat sich geschlossen enthalten - Gegenstimmen gab es keine. Das Gesetz wurde mit einem Änderungsantrag angenommen.

Wesentlichster Änderungspunkt ist die Übernahme der im Rahmen der Geburt anfallenden Kosten, der Krankenhäuser, Geburtshelfer und sonstigen Leistungserbringern durch den Bund. Die Länder hatten eine Kostenübernahme mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass die zu erwartende sehr geringe Fallzahl in keinem Verhältnis zu dem aufzubringenden Verwaltungsaufwand stehe. Der Gesetzentwurf muss jetzt noch in den Bundesrat. Sollte es noch vor der Sommerpause im Bundesrat beraten werden, kämen hierfür die in dieser Legislatur verbleibenden Sitzungstermine am 05.07.2013 oder 20.09.2013 in Frage. Sollte das Gesetz den Bundesrat passieren, ist sein Inkrafttreten für den 01.05.2014 vorgesehen. Im Anhang befinden sich der Änderungsantrag und der Gesetzentwurf sowie die Beschlussempfehlung des Familienausschusses und das Plenarprotokoll vom 07.06.2013 mit den schriftlich zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen (S. 70 f. und 242 ff.), die für die Debatte vorgesehen waren.

Kontakt

Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

036202 26-221

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