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Frauen und Familie

Der Paritätische Thüringen vertritt die Interessen der Mitgliedsorganisationen aus dem Bereich Gewaltschutz. Das betrifft die häusliche Gewalt an Kindern, Frauen und Männern. Wir setzen uns für die Umsetzung der Istanbulkonvention in Thüringen ein. Zum Arbeitsbereich gehören weiterhin die vielfältigen Frauen- und Familienberatungsstellen, Frauen- und Familienzentren, Frauenhäuser, Bildungsstätten, Mehrgenerationenhäuser, Einrichtungen der Familienhilfe und Vereine „rund um“ die Geburt. Wir beraten bei konzeptionellen und/oder finanziellen Fragestellungen, erarbeiten fachliche und sozialpolitische Stellungnahmen im Rahmen gesetzlicher Veränderungen und fachlicher Diskurse und wir organisieren und unterstützen den fachlichen Austausch der Mitgliedsorganisationen und Einrichtungen.

Bundesverfassungsgericht entscheidet: Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.
Eingetragene Lebenspartnerschaften müssten auch vom Ehegattensplitting profitieren können, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehle, hieß es in dem am Donnerstagvormittag veröffentlichten Beschluss vom 7. Mai 2013.
Zudem verstoße die Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.


Weiter heißt es in der Begründung, "Familienpolitische Intentionen vermögen die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften bezüglich des Splittingverfahrens nicht zu rechtfertigen." Die Rechtslage muss nun rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 geändert werden.
Übergangsweise sind die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften anwendbar. Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts kann über den folgenden Link abgerufen werden: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-041.html .

Der Beschluss vom 7. Mai 2013 ist als pdf-Datei angehängt.

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  • Julia Hohmann
    Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

  • Nicole Offhaus
    Referentin Jugend(sozial)arbeit | Schule | Migration

  • Susann Steinbrück
    Referentin strategische Entgeltberatung

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