Eingabehilfen öffnen
Der Paritätische Thüringen vertritt die Interessen der Mitgliedsorganisationen aus dem Bereich Gewaltschutz. Das betrifft die häusliche Gewalt an Kindern, Frauen und Männern. Wir setzen uns für die Umsetzung der Istanbulkonvention in Thüringen ein. Zum Arbeitsbereich gehören weiterhin die vielfältigen Frauen- und Familienberatungsstellen, Frauen- und Familienzentren, Frauenhäuser, Bildungsstätten, Mehrgenerationenhäuser, Einrichtungen der Familienhilfe und Vereine „rund um“ die Geburt. Wir beraten bei konzeptionellen und/oder finanziellen Fragestellungen, erarbeiten fachliche und sozialpolitische Stellungnahmen im Rahmen gesetzlicher Veränderungen und fachlicher Diskurse und wir organisieren und unterstützen den fachlichen Austausch der Mitgliedsorganisationen und Einrichtungen.
Der Paritätische Gesamtverband hat im Zuge der "Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern" ein Formblatt für den Widerspruch der Mutter gegen den Antrag des Vaters auf Erteilung des gemeinsamen Sorgerechts entwickelt.
Wir möchten mit diesem Formblatt betroffenen Müttern eine Hilfestellung geben und erreichen, dass die Familiengerichte möglichst wenige Fälle im schriftlichen Verfahren abschließen und sich in einer mündlichen Verhandlung ein eigenes Bild von der familiären Situation verschaffen.
Die angehängte Datei enthält Hintergründe zur gesetzlichen Neuregelung, Hinweise und Erläuterungen zum Ausfüllen des Formblattes (Seiten 1-4). Auf den Seiten 5 und 6 befindet sich das Formblatt für den Widerspruch. Bitte beachten Sie, dass das Gericht nur das ausgedruckte und ausgefüllte Formblatt erhalten soll. Welche Unterlagen zusätzlich noch beigefügt werden sollten, ist bitte den Hinweisen zu entnehmen.
Unser Anliegen ist es, mit dem Formular den Widerspruch möglichst vieler Frauen unterstützen zu können. Auch möchten wir erreichen, dass sich Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, bereits im Vorfeld der Geburt eines gemeinsamen Kindes über die Frage nach dem Sorgerecht Gedanken machen. Da im Einzelfall die Frist zur Stellungnahme der Mutter nach der Geburt bereits nach sechs Wochen enden kann, ist es aus unserer Sicht sinnvoll, gerade auch schwangere Frauen von der Neuregelung in Kenntnis zu setzen und entsprechend zu beraten.
Das Formular kann auch unter folgendem Link abgerufen werden, Stichwort: „Formular und Erläuterungen":
http://www.der-paritaetische.de/startseite/eigene-veroeffentlichungen/http://www.der-paritaetische.de/startseite/eigene-veroeffentlichungen/
Zudem möchten wir noch auf eine Handreichung für Beraterinnen hinweisen, die der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) erstellt hat. Diese enthält ausführliche Erläuterungen zum Verfahrensablauf und Empfehlungen zum Beratungsablauf. Die Handreichung ist ebenfalls im Anhang zu finden und im Internet abrufbar unter (ein entsprechender Link zur Arbeitshilfe befindet sich auch auf dem Vordruck): http://www.vamv.de/index.php
Der Paritätische Wohlfahrtsverband (Der Paritätische) Landesverband Thüringen e.V.
OT Neudietendorf | Bergstraße 11
99192 Nesse-Apfelstädt
Copyright © Der Paritätische Thüringen. Alle Rechte vorbehalten.