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Die Justizminister der Mitgliedstaaten haben sich am 06.06.2014 auf Maßnahmen geeinigt, durch welche bei Strafverfahren besserer Schutz für Kinder gewährleistet werden soll. EU-weit sind in 12% aller Strafverfahren Kinder betroffen. Das entspricht jährlich über eine Millionen Kinder, welche durch die Maßnahmen besseren Schutz bekommen sollen.
Kinder sollen zukünftig verpflichtend von einem Rechtsbeistand unterstützt werden und dürfen auf diesen nicht verzichten, da sie eventuell die Tragweite ihrer Handlungsweise nicht vollständig verstehen können. Diese Verpflichtung ist ein zentraler Aspekt des Gesetzesentwurfs. Falls ein Strafverfahren dazu führt, dass einem Kind die Freiheit entzogen wird, muss dieses getrennt von Erwachsenen untergebracht werden. Dadurch soll eventueller Misshandlung oder Missbrauch durch Erwachsene vorgebeugt werden.
Außerdem sollen Kinder im Falle eines Schuldspruchs, nicht an den Kosten für bestimmte Schutzmaßnahmen beteiligt werden. Derartige Kosten könnten beispielsweise durch individuelle Begutachtung oder medizinische Untersuchungen entstehen. Ein unzureichendes Erstattungssystem für diese Kosten würde den Zugang zur Justiz für Kinder deutlich behindern und könnte den/die Erziehungsberechtigten davon abhalten, die Rechte des Kindes auszuüben.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet zudem einige grundlegende Verfahrensgarantien für Kinder, beispielsweise umgehend über ihre Rechte informiert zu werden, von den Eltern oder Erziehungsberechtigten unterstützt zu werden, oder das Recht, nicht öffentlich befragt zu werden. Neben diesen Verfahrensgarantien sollen die Mitgliedstaaten außerdem für die Einhaltung von Mindestvorschriften in Bezug auf die Haft sorgen. Dazu zählen der Zugang zu Wiedereingliederungsmaßnahmen sowie die Verpflichtung, alle alternativen Maßnahmen zum Freiheitsentzug zu ergreifen, sofern sie dem Wohl des Kindes dienen.
Weitere Schritte
Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments wird sich erstmals im Juli mit diesem Thema befassen. Im November wird es die ersten Trilog-Verhandlungen zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Ministerrat zu diesem Gesetzesentwurf geben. Dänemark wird von der Richtlinie ausgenommen sein.
Quelle: http://www.eufis.eu
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