PQ-Sys®-Seminar Energieaudits: Information und Hinweise für die Vorbereitung und praktische Umsetzung am 26.10.2015 in Frankfurt/Main
Durch das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen wurde die Verpflichtung zu Energieaudits eingeführt.
Betroffen sind alle Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von 50 Millionen € und einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen €. Teilzeitbeschäftigte sind dabei in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Zwei Halbtagsbeschäftigte sind also eine Vollzeitkraft. Auszubildende, Werkstattbeschäftigte, FSJler und BFDler zählen nicht mit, da sie nicht Lohn- und Gehaltsempfänger sind. Demgegenüber rechnen Leiharbeitnehmer zu den Beschäftigten.
Da der Unternehmensbegriff der EU zugrunde gelegt, unterliegen auch gemeinnützige Körperschaften dem Unternehmensbegriff.
Ziel der Energieaudits ist die Steigerung der Effizienz der Energienutzung und damit die Einsparung von Energie.
Energieaudits können nur von zugelassenen Auditoren durchgeführt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat auf seiner Homepage eine Suchfunktion zur Suche nach Auditoren eingerichtet: https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/audit-suche/
Ziel des Seminars :
- gesetzliche Rahmenbedingungen und Normen
- Planung des Audits
- Vorbereitung: Information und Einbindung von Mitarbeitenden
- Datenerfassung und Energiekennzahlen
- Begleitung des Auditors
- Ableiten von Zielen und Optimierungsmaßnahmen
Der Paritätische Gesamtverband verfügt auch über einen geeigneten Rahmenvertragspartner, der bundesweit tätig ist: http://www.nordfm.de/
Ein Energieaudit muss bis 5. Dez. 2015 durchgeführt werden.
Weitergehende Informationen sind auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verfügbar: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/index.html?fold=true oder können den Anlagen entnommen werden.