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ANK-DAS Förderaufruf 2023

in Bearbeitung
Hochwasser in einem Fluss mit Wasserstandsmesser

Das Förderfenster unter der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS) zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) ist geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Interesse an dem Förderaufruf und die eingereichten Antragsunterlagen und Skizzen. Alle Einreichenden erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Wir sind dabei, die eingegangenen Anträge und Skizzen zu sichten und werden die Einreichenden mit Statusinformationen auf dem Laufenden halten. Die Vielzahl der Einreichungen zieht eine gewisse Bearbeitungszeit nach sich. Sie werden zeitnah zum Stand des Verfahrens informiert: Sobald Ihr Antrag oder Ihre Skizze bearbeitet wird, werden sich die zuständigen Bearbeitenden bei Ihnen melden.

Wir setzen alles daran, Ihnen schnellstmöglich eine Mitteilung zu den von Ihnen eingereichten Unterlagen zu geben und bitten darum, in der Zwischenzeit von Anfragen zum individuellen Bearbeitungsstatus abzusehen. Bei Fragen oder Anliegen erreichen Sie das ANK-DAS-Team per E-Mail unter ANK-DAS-Foerderung(at)z-u-g.org.

Das Förderfenster im Rahmen der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen war vom 1. November 2023 bis zum 31. Januar 2024 geöffnet. Die Mittel werden über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesumweltministeriums bereitgestellt. Die Förderung der Projekte erfolgt im Rahmen der Verfügbarkeit dieser Fördermittel.

Der ANK-DAS-Förderaufruf setzte einen Schwerpunkt auf Natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen, um Synergien zwischen Natürlichem Klimaschutz, Klimaanpassung und dem Erhalt und der Stärkung der Biodiversität hervorzuheben und nutzbar zu machen. Die Förderung zielt darauf ab, Vorhaben mit einer entsprechenden inhaltlichen Schwerpunktsetzung umzusetzen.

Die Verfügbarkeit der Fördermittel ist zeitlich begrenzt. Eine solide Zeitplanung sowohl für die Projektlaufzeit als auch für die Phase nach Abschluss der Vorhabenlaufzeit ist Voraussetzung für eine Förderung. Das BMUV beabsichtigt, in der Zukunft weitere Förderfenster im Rahmen der bestehenden DAS-Förderrichtlinie vom 19.07.2021 auch ohne Schwerpunktsetzung zu öffnen.

Naturbasierte Lösungen sind Lösungen, die von der Natur inspiriert und unterstützt werden. Sie können in vielen Fällen kosteneffizient sein, ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile bieten und zur Widerstandsfähigkeit von Mensch und Umwelt im Hinblick auf Klimawandelfolgen beitragen. So haben sie häufig neben ihren positiven Effekten für die Klimaanpassung diverse Synergieeffekte, wie zum Beispiel Beiträge zum Natürlichen Klimaschutz, zur biologischen Vielfalt, zur menschlichen Gesundheit, zur Luftqualität oder zur Wasserverfügbarkeit und leisten so einen besonderen Beitrag zu den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

Förderschwerpunkt A: Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement (Förderantrag)

Was wird gefördert?

Der FSP A richtet sich gezielt an Kommunen. Ziel der Förderung ist die Etablierung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements, das einen besonderen Fokus auf naturbasierte Lösungen legt. Neben der Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz (FSP A.1) besteht weiterhin die Möglichkeit, die Förderung eines Umsetzungsvorhabens auf Basis eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz (FSP A.2) sowie eine aus einem bestehenden Konzept ausgewählte investive Maßnahme (FSP A.3) zu beantragen.

Die Förderung richtet sich gezielt auf die Finanzierung von befristetet beschäftigtem Personal für die Funktion von „Klimaanpassungsmanager*innen – Für mehr Nachhaltigkeit und Natürlichen Klimaschutz“, die in Kommunen Konzepte zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz im Rahmen der Bestimmungen dieser DAS-Förderrichtlinie erstellen und umsetzen.

  • FSP A.1 Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz
  • FSP A.2 Umsetzung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz
  • FSP A.3 Ausgewählte Maßnahme (naturbasiert)

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.

 

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Das Verfahren im Förderschwerpunkt A ist einstufig. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Reihenfolge des Eingangs in Abhängigkeit zu den verfügbaren Haushaltsmitteln sowie unter Berücksichtigung des erheblichen Bundesinteresses.

Weitere wichtige Informationen zu Förderschwerpunkt A finden Sie im Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen.

Förderschwerpunkt B: Innovative Modellprojekte für die Klimaanpassung und den Natürlichen Klimaschutz (Projektskizze)

Was wird gefördert?

Im Sinne eines Wettbewerbs werden nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel die fünf herausragendsten Projektskizzen aus der Gesamtheit der Skizzen im Förderschwerpunkt B ausgewählt, welche die Synergien zwischen Klimaanpassung und Natürlichem Klimaschutz und den Einsatz von naturbasierten Lösungen in den Fokus nehmen und im besonderen Maße die Kriterien der Modellhaftigkeit, Übertragbarkeit und Innovation erfüllen. Die Vorhaben sollen Impulse geben, wie die Synergien aus Klimaanpassung und Natürlichem Klimaschutz auf neuartige Weise, auch im Sinne der Nachhaltigkeitsziele, gestaltet werden können.

  • FSP B I Erstellung eines Konzepts
  • FSP B II Umsetzung eines Konzepts


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse sowie kommunale Eigenbetriebe
  • Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung
  • private Unternehmen sind förderfähig, sofern sie im Rahmen des geförderten Projekts mit einem oder mehreren Praxispartnern wie Kommunen, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts oder Stiftungen der Länder zusammenarbeiten
  • Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen
  • Verbände, Vereine und Stiftungen. 


Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Die Einreichenden der ausgewählten Projektskizzen werden in der zweiten Stufe zur Antragstellung aufgefordert.

Weitere wichtige Informationen zu Förderschwerpunkt B finden Sie im Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen.

Wichtige Dokumente für FSP A und FSP B

Förderinformationen und Unterlagen zur Antragstellung 

 

Kontakt

Förderaufruf ANK-DAS E-Mail schreiben

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Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS) E-Mail schreiben

Kontakt

Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) +49 30 39001 201 E-Mail schreiben Zur Webseite des ZKA

Sprechzeiten:
Mo - Fr: 10 - 15 Uhr

Für allgemeine Fragen zur Förderrichtlinie, zum Thema Klimaanpassung und zu weiteren Fördermöglichkeiten.