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Die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen scheitert an bürokratischen Hürden

Neudietendorf, 16.03.2023 | Am Geld mangelt es nicht. Diese Aussage konnte man in dieser Woche der Thüringer Presse entnehmen. Tatsächlich wurden für das Jahr 2021 1,5 Millionen Euro und für 2022 3 Millionen Euro für die Umsetzung der Istanbul Konvention eingestellt.
„Allerdings werden die Gelder nicht auf Grund der fehlenden Fachkräfte abgerufen. Das Problem liegt tiefer und hat mit den Fachkräften vor Ort nur wenig zu tun: Der Knackpunkt ist die Bürokratie, die verhindert, dass Gelder abgerufen werden können.“. so Julia Hohmann, Referentin für Frauen, Familie und Beratungsstellen beim Paritätischen Thüringen.
 So sollte mit einem Teil der eingestellten Haushaltsmittel das Hilfesystem, insbesondere die Frauenschutzeinrichtungen entlastet werden. Damit zusätzliche Fachkräfte im Hilfesystem gegen häusliche Gewalt von den Trägern akquiriert werden können braucht es aber eine Rechtsgrundlage, um diese Gelder zu beantragen und abzurufen. Ja -  es wurde im letzten Jahr intensiv an dieser Verwaltungsgrundlage gearbeitet, jedoch ohne Ergebnis – zur großen Unzufriedenheit aller Beteiligten.

Bezüglich der Mittel für bauliche Maßnahmen zur Herstellung von barrierearmen/barrierefreien Schutzunterkünften, muss gesagt werden, dass die Vorgaben für die Beantragung von Mitteln aus dem Bundesinnovationsprogramm viel zu großen Hürden, insbesondere für kleine Träger mit sich bringen. Vor allem dann, wenn der Träger des Frauenhauses nicht Eigentümer des Objekts ist. Die Umsetzung des Bundesinnovationsprogramms hinkt bundesweit. Die Bundesfachverbände sowie auch die Länder haben bereits mehrmals auf die Problematiken beim Bund hingewiesen. Auch hier ist eine Lösung nicht in Sicht.

Für den Paritätischen Thüringen ist klar, dass die Ratifizierung der Istanbul-Konvention nur der erste Schritt war. Entscheidend ist, dass sie auch umgesetzt wird. Hier muss die Gesetzgebung endlich liefern. Jede Verzögerung trägt das Potential, dass noch mehr Frauen Opfer von Beziehungstaten werden.
Der Paritätische Thüringen stellt auch noch mal fest: Frauenschutzeinrichtungen sollen allen Menschen zur Verfügung stehen, auch gewaltbetroffenen migrantische Frauen oder auch Frauen mit Behinderung und Transfrauen. Denn diese werden im Umgang mit der eigenen Gewaltbetroffenenheit mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Sie verfügen meist nur über geringere sozioökonomische Ressourcen sowie kleinere soziale Netzwerke. Hinzu kommt die Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, die die Suche nach Wohnraum, auch im Anschluss an den Frauenhausaufenthalt, erschwert.

Illustration: Christian Kirchner

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