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Ein richtiger und wichtiger Schritt: Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen in stationären und teilstationären Unterbringungen der Kinder- und Jugendhilfe

Neudietendorf, 15.12.2022 | Der Paritätische Thüringen appelliert an die Bundesländer am Freitag im Bundesrat dem Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen im SGB VIII zuzustimmen. Bisher müssen junge Menschen bis zu 25 Prozent ihres Einkommens aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt abgeben, wenn sie in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben. Gleiches gilt für alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden.
„Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Teilhabe, wenn wir uns dafür einsetzen, dass die Kostenheranziehung abgeschafft wird. Es ist wichtig, dass Jugendliche, die nicht bei ihren Familien wohnen können, anderen Gleichaltrigen wenigstens hier gleichgestellt werden. Denn die besonderen Lebensumstände dieser Jugendlichen stellen sie so schon vor viele Herausforderungen.“, erläutert der Kinder- und Jugendhilfereferent Steffen Richter die Position des Paritätischen Thüringen.
Die Abschaffung der Kostenheranziehung entspricht einer langjährigen Forderung des Paritätischen und trägt zu einem besseren Start in ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben junger Menschen bei.

Illustration: Christian Kirchner

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