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Armutsquote in Thüringen sinkt. Mit 18,4 % aber immer noch über Bundesdurchschnitt

Neudietendorf, 26.03.2024 | Laut dem heute erschienenen Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (https://www.derparitaetische.de) müssen für 2022 14,2 Millionen Menschen deutschlandweit zu den Einkommensarmen gezählt werden*. Das sind 100.000 mehr als im Vorjahr und fast 1 Million mehr als vor Pandemie, Preis- und Energiekrise.
Für Thüringen ist die Quote um 0,6 % im Vergleich zu 2021 zurück gegangen. Damit liegt der Freistaat im Ländervergleich auf Platz 10.
Mit 18,4 % in 2022 gehört Thüringen zu den sieben Bundesländern, die über 18 % liegen. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 16,8%.
Bei den Ostdeutschen Ländern schneiden nur Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern schlechter als Thüringen ab.
„Der Rückgang von 19% auf 18,4% sollte nicht dazu führen, das Thema Armut als erledigt zu sehen. Die strukturellen Probleme, die zu Armut führen, sind immer noch da. Armut, soziale Ungerechtigkeit führen zu gesellschaftlicher Spaltung. Gerade in diesem Jahr sollten daher hier die richtigen Entscheidungen getroffen werden.“, erklärt Steffen Richter, stellvertretender Landesgeschäftsführer des Paritätischen Thüringen.
Aus Sicht des Paritätischen bedarf es weiter die Einführung einer echten einkommens- und bedarfsorientierten Kindergrundsicherung, der Stärkung der Arbeitslosenversicherung bzw. des Arbeitslosengeldes 1, der zukunftsorientierten Neuaufstellung der gesetzlichen Rentenversicherung inklusive der Erwerbsminderungsrenten als allgemeine Bürgerversicherung mit armutsfester Mindestrente, die solidarische Pflegeversicherung als Vollversicherung und einer konsequenten Mietpreisdämpfungspolitik.

 

*Datenquelle: Mikrozensus, Endergebnisse 2022


Thüringen regional
(Quelle: Paritätischer Armutsbericht 2024):

Mittelthüringen  19,6
Nordthüringen   18,3
Ostthüringen     18,7
Südthüringen    16,3


Zur INFO Armut:

Das Statistische Bundesamt und auch der Armutsbericht folgen einer bereits fast 40 Jahre alten EU-Konvention, was die Definition und die Berechnung von Armut anbelangt. In Abkehr von einem sogenannten absoluten Armutsbegriff, der Armut an existenziellen Notlagen wie Obdachlosigkeit oder Nahrungsmangel festmacht, ist der Armutsbegriff der EU ein relativer. Arm sind demnach alle, die über so geringe Mittel verfügen, „dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist“, wie es im entsprechenden Kommissionsbericht heißt. Dieser EU-Konvention folgend zählt dieser Bericht jede Person als einkommensarm, die mit ihrem Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens liegt. Dabei handelt es sich um das gesamte Nettoeinkommen des Haushaltes inklusive Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, anderer Transferleistungen oder sonstiger Zuwendungen. Das Konzept relativer Einkommensarmut zeichnet sich durch die Annahme aus, dass in unterschiedlich wohlhabenden Gesellschaften Armut sehr unterschiedlich aussehen kann und vor allem durch gesellschaftlichen Ausschluss, mangelnde Teilhabe und nicht erst durch Elend gekennzeichnet ist. Mit zunehmendem Wohlstand einer Gesellschaft verändern sich Lebensweisen und es können neue Barrieren der Teilhabe entstehen, wenn dieser Wohlstand nicht alle relativ gleichmäßig erreicht. So kann nach diesem Konzept auch – oder gerade – bei wachsendem Reichtum (und zunehmender Einkommensspreizung) Armut in einer Gesellschaft durchaus zunehmen, selbst wenn die Kaufkraft aller im Durchschnitt steigen sollte.

Illustration: Christian Kirchner

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