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Was auf dem Spiel steht

Die Zeit drängt!
Der im Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Bundeshaushaltes 2024 enthält drastische Kürzungen für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen und zwingt zu massiven Einschnitten bei den Hilfen für besonders unterstützungsbedürftige Menschen. Die Pläne haben verheerende Konsequenzen für die soziale Infrastruktur, für freiwilliges Engagement und das partnerschaftliche Miteinander - vor allem aber für unser Gemeinwesen und all jene Menschen, die in schwieriger Lebenslage auf Hilfe, Beratung, Unterstützung und einen stabilen Sozialstaat angewiesen sind. Sie haben das Potential, die gesellschaftliche Spaltung weiter zu verstärken.

Freiwilligendienste ermöglichen wichtige zusätzliche Hilfen in Kitas und Schulen, in Pflege, Naturschutz und Sport. In der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung ist deshalb u.a. das Versprechen formuliert, die Freiwilligendienste nachfragegerecht auszubauen, das Taschengeld zu erhöhen, den Internationalen Freiwilligendienst zu stärken und das „FSJ digital“ weiter auszubauen (S. 78). Tatsächlich plant das Bundesministerium für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ) im nächsten Jahr eine Kürzung dieser Angebote um 78 Millionen Euro. Das entspricht einem Viertel der bisherigen Förderung und würde zum Verlust von 25.000 bis 30.000 Plätzen führen.

In ihrer Koalitionsvereinbarung betonen die Regierungsparteien, es sei „erforderlich, die psychosoziale Hilfe für geflüchtete Menschen zu verstetigen“ (S. 111). Tatsächlich wäre eine Ausweitung der Angebote notwendig, denn neben den aus der Ukraine flüchtenden Menschen, die keinen Asylantrag benötigen, hat sich auch die Zahl der Antragstellenden im Juni 2023 gegenüber dem Vorjahr um 88 Prozent erhöht. Ungeachtet dessen plant das BMFSFJ, die Hilfen um zehn Millionen Euro, etwa 60 Prozent der bisherigen Förderung, zu kürzen. Diese drastischen Kürzungen bedeuten, dass unterstützungsbedürftige Menschen keine Hilfen bekämen, dass bestehende Therapien abgebrochen werden und Angebote dauerhaft geschlossen werden müssten.

An gleicher Stelle betonten die Regierungsparteien, dass sie die Migrationsberatung des Bundes künftig „angemessen
fördern“ und „Berufssprachkurse stärker fördern und die Mittel verstetigen“ werden. Tatsächlich plant das Bundesministerium des Inneren, die Mittel im nächsten Jahr von 81 Millionen auf 57 Millionen Euro um annähernd 30 Prozent zu reduzieren. Das steht im direkten Widerspruch zu der in diesem Jahr erfolgten Erweiterung der Zielgruppe auf alle Geflüchteten aus der Ukraine, alle Asylbewerber*innen und Menschen, die nach dem jüngst beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz nach Deutschland kommen.

Die Koalitionsvereinbarung enthält die Zusage, „eine flächendeckende, behördenunabhängige Asylverfahrensberatung“ (S. 111) einzuführen. Die Antragsmöglichkeit für die Finanzierung solcher Angebote durch die Freie Wohlfahrtspflege und andere zivilgesellschaftliche Organisationen wurde gerade erst im Jahr 2023 geschaffen. Jetzt plant die Bundesregierung, die für das nächste Jahr vorgesehenen Mittel zu halbieren. Die Organisationen, die sich um die Umsetzung der politischen Ziele bemühen, würden damit gezwungen, gerade erst geschaffene Angebote zu reduzieren oder ganz zu streichen. Der unabhängigen Asylverfahrensberatung, noch am Anfang stehend, droht bereits wieder das Ende.

Ähnlich verhält es sich mit der Einführung des Bürgergeldes. Kaum sind am 1. Juli 2023 Neuregelungen in Kraft getreten, werden die Mittel zur Umsetzung der erklärten Ziele gekürzt oder gestrichen. Die Regierungsparteien hatten in ihrer Koalitionsvereinbarung (S. 60 f.) zugesagt, die Förderung der Weiterbildung und Qualifizierung zu stärken und den Eingliederungs- und Verwaltungstitel so auszustatten, dass eine „passgenaue und ganzheitliche Unterstützung“ mit einem „ausreichend dimensionierten Betreuungsschlüssel“ erfolgt. Seitdem sind die Berechtigtenzahlen zwischen Mai 2022 und Juni 2023 um 600.000 Menschen gewachsen. Die Chefin der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, beziffert das
Volumen der aus den Haushaltsplanungen folgenden Einschnitte auf 700 Millionen Euro. Da die verbleibenden Mittel vorrangig für die Verwaltungskosten der Jobcenter verausgabt werden, fehlt das Geld vor allem bei den Hilfen für die Betroffenen. Unter den Umständen ist zu erwarten, dass insbesondere die qualitativ hochwertigen Maßnahmen der gemeinnützigen Träger keine Zukunft mehr hätten. Die dadurch verloren gehenden Strukturen würden künftig dauerhaft fehlen.


Das BMFSFJ und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sind eine strategische Partnerschaft zur sozialen Gestaltung der digitalen Gesellschaft als wichtigen Beitrag zur Umsetzung der digitalen Agenda des BMFSFJ eingegangen. Auch die Regierungsparteien formulieren in ihrer Koalitionsvereinbarung, dass die Wohlfahrtsverbände „wichtige Partner bei der Förderung des gesellschaftlichen Engagements und Zusammenhalts“ (S. 61) sind. Trotz der ausgezeichneten Ergebnisse der externen Evaluation sollen die dafür vorgesehenen Fördermittel zum Jahreswechsel vollständig gestrichen werden.

Die Bundesregierung betont in der Koalitionsvereinbarung: „Die gemeinnützigen Wohlfahrtsverbände sind eine wichtige Stütze der
Daseinsvorsorge, wir wollen für sie weiterhin verlässliche Partner sein“ (S. 81). Die vorliegenden Pläne sind das Gegenteil einer verlässlichen Partnerschaft.

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