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Mindestlohn für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung?

Neudietendorf, 05.05.2021| Zu den aktuellen Forderungen nach einem Mindestlohn für Beschäftigte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, nimmt der Paritätische Thüringen wie folgt Stellung: Dass die Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten sich verbessern muss, steht außer Frage. Dazu laufen auch schon entsprechende Untersuchungen des BAMS und Gespräche z.B. mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM). Wichtig ist an dieser Stelle aber, zu verdeutlichen, dass das Geld, welches die Werkstattbeschäftigten für ihre Arbeit erhalten, nicht dem Lebensunterhalt dient. Dieser ist bereits durch die jeweiligen Sozialleistungen gesichert. Die Arbeit in den Werkstätten ist freiwillig, kann jederzeit beendet werden und dient der Rehabilitation und Eingliederung. Die Summe des erhaltenen Geldes aus der Arbeit in der Werkstatt ergibt sich übrigens aus dem Ertrag dieser Arbeit. Mindesten 70 % müssen an die Beschäftigten ausgezahlt werden. „Von daher trifft die Forderung nach Mindestlohn hier nicht ganz den Kern“, so Stefan Werner, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Thüringen, „Das Ziel – die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auch im Bereich Arbeit – kann nicht in den Werkstätten gelöst werden, das muss von uns allen eben auch auf dem freien Arbeitsmarkt angegangen werden. Sprich, wir brauchen hier Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen.“, so Stefan Werner weiter. Der Paritätische setzt sich mit vielen Mitstreitern beständig für ein Fortschreiten der Inklusion ein, allerdings ist dies ein Prozess, der einen langen Atem von möglichst vielen Akteuren aus Politik und Gesellschaft bedarf.

Illustration: Christian Kirchner

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