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Paritätischer Thüringen erhöht Druck bei der Pflegefinanzierung

Neudietendorf, 16.02.2024 | Mit einer Postkartenaktion will der Paritätische Thüringen erreichen, dass sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für eine solidarische Pflegevollversicherung einsetzt.
Die bereits adressierten Postkarten werden von den Pflegeeinrichtungen der Mitgliedsorganisationen des Paritätischen an die Mitarbeitenden, zu Pflegenden und deren Angehörigen verteilt. Diese sollen dann die Postkarten an den Bundesgesundheitsminister schicken.
„Wir hoffen, dass diese massive Aufforderung dem Minister nochmal verdeutlicht, dass die Finanzierung der Pflege ein Problem ist, dass schnell gelöst werden muss, damit Pflege nicht fast automatisch zu Armut führt.
Wir haben zwar keine Traktoren, hoffen aber, dass diese Aktionsform Wirkung zeigt.“, erklärt Steffen Richter, stellvertretender Landesgeschäftsführer des Paritätischen Thüringen.

Aus den aktuellen Zahlen des Thüringer Landesamtes für Statistik geht hervor, dass die Anzahl pflegebedürftiger Menschen ausgehend vom Basisjahr 2021 bis zum Jahr 2042 prognostisch um weitere 27 Prozent ansteigen wird. Bereits 2021 wurden im Freistaat Thüringen 166.453 Menschen als pflegebedürftig eingestuft.
Die Dramatik in Bezug auf die galoppierende Kostenentwicklung zur Absicherung der eigenen pflegerischen Versorgung ist inzwischen auch breiten Teilen der Bevölkerung bewusst. So zeigt eine Umfrage des Paritätischen Gesamtverbandes, dass 81 Prozent der Befragten davon ausgehen, dass sie die aufzubringenden Eigenanteile im Falle der eigenen Pflegebedürftigkeit nicht aufbringen können. (https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Altenhilfe-Pflege/doc/umfrage-pflegevollversicherung-2023_web.pdf)

Der Paritätische Thüringen schlägt als Lösung eine solidarische Pflegevollversicherung vor, die alle pflegebedingten Kosten übernimmt – unabhängig davon, ob es sich um stationäre, teilstationäre oder ambulante Pflege handelt. Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerischen-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen finanziert werden.

Berechnungen haben gezeigt, dass beispielsweise mit der Einführung einer Bürgerversicherung eine Pflegevollversicherung problemlos zu finanzieren wäre.

Illustration: Christian Kirchner

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