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Verbandstag des Paritätischen Thüringen 2023

Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen mit unserem Verbandstag ein attraktives und unterhaltsames Format zu wichtigen Themen der Sozialwirtschaft. Für die Impulsvorträge konnten wir hochkarätige Referenten gewinnen:

Prof. Dr. Christian Fischer„Satzungsdurchbrechungen und ihre Folgen für Vereine und Stiftungen“

Prof. Dr. Christian Fischer
(Direktor des Abbe-Institut für Stiftungswesen an der FSU Jena;
geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen) 

Bild AhmedBild_Leu.jpg„Neues aus Brüssel und Berlin:
Hinweisgeberschutzrichtlinie und Lieferkettengesetz
Was kommt da auf uns zu?“

Dr. Norman-Alexander Leu & Annsar Ahmed
(Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kanzlei für Organisationen des Dritten Sektors)

Norman Graeter 2022„Die Zukunft kommt. Wenn du dich nicht veränderst,
wirst du verändert“

Norman Gräter
(Motivationsredner und dreifacher Europameister im öffentlichen Reden)

 

Jonas GreinerNatürlich soll auch die Unterhaltung nicht zu kurz kommen:
Freuen Sie sich auf Jonas Greiner,
Thüringer Comedian, bekannt aus MDR Jump Morningshow, 2019 von Olaf Schubert als Newcomer des Jahres ausgezeichnet.

 

Wann:     Dienstag, 23. Mai 2023

                09:00 – 16:00 Uhr

Wo:         Schießhaus Weimar, Johann-Heinrich-Gentzplatz 1, 99423 Weimar

 

Parkplätze sind auf dem Veranstaltungsgelände vorhanden. Vom Hauptbahnhof können Sie mit der Buslinie 1 bis zur Haltestelle Atrium fahren und dort von der gegenüberliegenden Haltestelle mit der Linier 2 bis zur Haltestelle EJBW (Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätt Weimar) fahren. Von dort sind es ca. 7 Minuten Fußweg bis zum Schießhaus.

 

Bitte beachten Sie, dass während der Veranstaltung gegebenenfalls Fotos/Videos erstellt werden, die wir für die Webseite und social Media verwenden. Sie können diesen Aufnahmen jederzeit widersprechen.

Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

Veranstaltungsdatum

Di. 23.05.2023

Hinweis

Der Paritätische Thüringen behält sich als Veranstalter vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

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