Wenn ein System nicht funktioniert, muss man es sich eingestehen: Der Paritätische lädt zur Debatte über ein neues Teilhabepaket ein
Nur 10,3 Prozent der berechtigten Kinder erhalten die Teilhabeleistung. Der Paritätische stellt zur Diskussion: automatische Auszahlung statt Antrag – mit den digitalen Mitteln, die heute längst möglich sind.
Neudietendorf, 21.07.2026 | Zehn Kinder haben denselben Anspruch, aber nur eines bekommt tatsächlich Hilfe. Was wie ein schlechter Scherz klingt, ist in Thüringen bittere Realität: Die aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass gerade einmal 10,3 Prozent der berechtigten Kinder den Teilhabebetrag erhalten. Über 89 Prozent gehen leer aus. Das Bildungs- und Teilhabepaket erreicht die Kinder nicht, für die es gedacht ist.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Thüringen sagt: An dieser Stelle hilft es nicht weiter, dieselbe Kritik ein weiteres Jahr zu wiederholen. Wenn ein System über Jahre nicht funktioniert, muss man sich das eingestehen – und den Mut haben, es von vorne zu denken. Genau dazu möchte der Paritätische einladen: zu einer offenen Debatte darüber, wie ein Teilhabepaket aussehen müsste, das tatsächlich bei den Kindern ankommt, für die es gedacht ist. "Viele Eltern verzichten lieber, als sich beim Sportverein oder in der Schule als bedürftig outen zu müssen. Das ist die eigentliche Tragödie dieses Pakets: Es hilft nur denen, die bereit sind, ihre Armut öffentlich zu machen. Ein Kind sollte nicht darunter leiden müssen, dass seine Eltern wenig Geld haben", sagt Stephan Panhans, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Thüringen.
Ein Diskussionsanstoß: Wer ohnehin schon berechtigt ist, sollte nichts mehr beantragen müssen
Der Paritätische Thüringen bringt eine Idee in die Debatte ein: Wer Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder eine andere Leistung bezieht, die den Anspruch auf das Teilhabepaket automatisch begründet, könnte das Geld direkt erhalten – ohne einen zusätzlichen Antrag zu stellen, Belege zu sammeln oder auf einen Bescheid zu warten. Die Behörden wissen in diesen Fällen längst, wer anspruchsberechtigt ist. Die Frage, die sich daraus ergibt: Warum nutzen wir dieses Wissen nicht?
Was heute an Möglichkeiten existiert, um Geld schnell, zweckgebunden und unkompliziert dorthin zu bringen, wo es gebraucht wird, ist um ein Vielfaches weiter als das, was das Teilhabepaket derzeit nutzt. Ob per direkter Überweisung, digitaler Anwendung oder anderer moderner Zahlungswege: Die Technik dafür ist längst da. Es geht uns nicht darum, eine fertige Lösung zu verkünden, sondern eine Diskussion darüber anzustoßen, warum wir sie bislang kaum nutzen.
Aus unserer Sicht sollte diese Diskussion mit einer klaren Leitfrage beginnen: Wie muss ein System aussehen, das für die Menschen einfach ist, die es nutzen sollen – statt für die Verwaltung, die es kontrolliert? Wer heute schon nachweislich anspruchsberechtigt ist, braucht aus unserer Sicht keine zweite Prüfung. Wir laden Politik, Verwaltung und Fachöffentlichkeit ein, gemeinsam mit uns zu überlegen, wie das Geld dort ankommen kann, wo es hingehört – automatisch und ohne dass Familien aktiv danach fragen müssen.
„Ein Denkanstoß, den wir in diese Debatte einbringen möchten, ist die Idee eines Bildungsbudgets: ein Guthaben, das grundsätzlich alle Kinder erhalten, auf das aber je nach Anspruch unterschiedlich hohe staatliche Leistungen gutgeschrieben werden. Bildung und Teilhabe ließen sich dann aus einer Hand finanzieren – Vereinsbeitrag, Musikschule oder Klassenfahrt würden direkt darüber bezahlt, unabhängig davon, ob und wie viel davon aus öffentlicher Förderung stammt. Eine offensichtliche Separierung zwischen Kindern, die Unterstützung erhalten, und Kindern, deren Eltern selbst zahlen, gäbe es nicht mehr.“, regt Stephan Panhans an. Modelle wie kommunale Familienpässe, die es in vielen Städten bereits erfolgreich gibt, oder Guthabenkarten anderer Art zeigen: Die Grundidee funktioniert in der Praxis. Sie deckt bislang allerdings nicht alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ab. „Genau hier sehen wir Potenzial, aus guten kommunalen Ansätzen ein flächendeckendes, wirksames System zu machen.“
Ein Versprechen für Kinder – kein Verwaltungsakt
Das Bildungs- und Teilhabepaket hat einen einfachen Gedanken: Kinder sollen nicht für die wirtschaftliche Situation ihrer Eltern bezahlen. Ein Kind aus einer Familie mit wenig Geld soll genauso Teilhabe erfahren wie ein anderes – soll ein Musikinstrument lernen, zum Sport oder auf Klassenfahrt gehen. Das ist der Gedanke der Gerechtigkeit. Doch in der Praxis hat die Bürokratie diese Logik übernommen: Für die Verwaltung ist ein Antrag Routine, für Eltern ein Kraftakt. Das System ist so verkompliziert, dass es leichter ist, auf die Hilfe zu verzichten, als sie sich zu erkämpfen.
Was wir beobachten
Viele Familien wissen nicht einmal, dass ihre Kinder einen Anspruch haben – wer die Prozesse dennoch durchschaut und sich traut, bekommt Hilfe, alle anderen bekommen nichts. Diese Unsicherheit taucht in keiner Statistik auf, ist aber die eigentliche Ursache der 89 Prozent. Wir wünschen uns von Politik und Verwaltung nicht nur die Feststellung, dass die Mittel nicht abgerufen werden, sondern die ehrliche gemeinsame Frage danach, warum das so ist – und den Mut, daraus Konsequenzen zu ziehen.
Worüber wir aus unserer Sicht sprechen müssen
- Automatische Auszahlung statt Antragsflut: Wer bereits eine Leistung bezieht, die den Anspruch auf das Teilhabepaket begründet, sollte das Geld rechtzeitig und ohne zusätzlichen Antrag erhalten – etwa vor der Anmeldung zur Klassenfahrt, statt erst danach.
- Ein Bildungsbudget für alle Kinder: Könnte ein gemeinsames Guthaben, das alle Kinder erhalten und je nach Anspruch unterschiedlich aufgeladen wird, Stigmatisierung von vornherein ausschließen?
- Moderne Zahlungswege statt Papierprozesse: Direkte Überweisungen oder digitale Lösungen könnten Geld heute schnell und zweckgebunden dorthin bringen, wo es gebraucht wird – die Technik dafür existiert längst.
Langfristig setzt sich der Paritätische gemeinsam mit anderen Verbänden für eine bedarfsdeckende, einkommensorientierte Kindergrundsicherung ein, die soziale Teilhabe von Anfang an mitdenkt – sowie für einen Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach SGB VIII, um die nötige Infrastruktur vor Ort dauerhaft abzusichern.
„Die automatische Auszahlung an ohnehin bereits berechtigte Familien verstehen wir als einen möglichen, umsetzbaren ersten Schritt in diese Richtung und laden Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit ausdrücklich dazu ein, mit uns über die Ausgestaltung eines wirksameren Teilhabepakets zu sprechen.“, unterstreicht Stephan Panhans.

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