Eingabehilfen öffnen

Skip to main content
Weg frei für Zuwanderer mit Berufsausbildung - Neue Beschäftigungsverordnung in Kraft, Positivliste der Berufe steht fest

Seit 1. Juli ist die neue Beschäftigungsverordnung in Kraft. Nun steht auch die Liste der Berufe fest, in denen Absolventen von Ausbildungsberufen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben.

Nach der "Blauen Karte EU" für Hochqualifizierte, der verbesserten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und leichteren Einstiegschancen für Studierende aus Nicht-EU-Staaten ist dies ein weiterer wichtiger Schritt, um Beschäftigten aus Drittstaaten den unkomplizierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und mit qualifizierter Zuwanderung den Fachkräftebedarf der deutschen Wirtschaft zu decken.

Voraussetzungen für die Zulassung der Fachkräfte sind, dass

  • ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einer deutschen Ausbildung gleichwertig sind und
  • in dem Beruf ein Engpass besteht, also auf dem deutschen Arbeitsmarkt freie Arbeitskräfte mit einer bestimmten Ausbildung fehlen.

Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt die Engpassberufe und erstellt die Positivliste, die regelmäßig an die Arbeitsmarktentwicklung angepasst wird. Zustimmungen zur Beschäftigung in diesen Berufen werden erteilt, wenn die Arbeitsbedingungen der angebotenen Stellen nicht ungünstiger sind als die vergleichbarer inländischer Beschäftigter.

Die Bundesagentur für Arbeit hat unter Berücksichtigung ihrer halbjährlichen Engpassanalyse nun die aufgelisteten Berufe in die Positivliste aufgenommen. Bei den Pflegeberufen bleiben von der Zulassung Fachkräfte aus den Ländern ausgeschlossen, in denen nach den Feststellungen der WHO selbst ein Mangel an Gesundheitsfachkräften besteht.

Die Positivliste wird in jeweils aktueller Fassung auf der Homepage der Zentrale für Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) veröffentlicht.

Quelle: http://www.iab.de

Zur Positivliste: