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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2012
Gemäß den vom Deutschen Verein im September 2007 beschlossenen weiterentwickelten Empfehlungen für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)2 überprüft der Deutsche Verein die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen regelmäßig und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an.
 

Am 27.11.2011 hat das Präsidium des Deutschen Vereins die anhängenden Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2012 verabschiedet. Sie empfehlen eine Anhebung der Pauschalbeträge für die materiellen Aufwendungen und die Kosten der Erziehung um 2,2 %.

Kontakt

Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

036202 26-221

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Steffen Richter

Stellv. Landesgeschäftsführer

036202 26-222

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Antje Koch

Referentin strategische Entgeltberatung | Mitgliederservice

036202 26-173

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Susann Steinbrück

Referentin strategische Entgeltberatung

036202 26-170

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