Durch die Novellierung des ThürKitaG 2010 wurde die Fortschreibung des gemeinsamen Muster-Betreibervertrages zwischen der LIGA der freien Wohlfahrtspflege und dem Gemeinde- und Städtebund erforderlich.
In mehreren Verhandlungsrunden mit dem Gemeinde- und Städtebund konnte in der Frage der Betreuungszeiten (§ 2) keine Einigung erzielt werden. Die LIGA konnte der vom Gemeinde- und Städtebund angestrebten differenzierten Staffelung der Betreuungszeiten (bis 5 h, bis 8 h, über 8 h) nicht zustimmen, da eine solche Regelung dem Anspruch auf eine durchschnittliche 9-stündige Betreuung nach § 14 Abs. 2 ThürKitaG zuwider läuft.
Leider war es nicht möglich, zu dieser Fragestellung einen Kompromiss zwischen Gemeinde- und Städtebund und der LIGA zu finden, so dass im Ergebnis kein gemeinsamer Muster-Betreibervertrag ausgehandelt werden konnte.
Wir bedauern diese Entscheidung sehr, da die Verhandlungen zu dieser Problematik nun auf örtlicher Ebene geführt werden müssen. Der überarbeitete Mustervertrag, der durch die LIGA an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst wurde.
Als Anlagen finden Sie das Anschreiben des LIGA-Geschäftsführers Hans-Otto Schwiefert sowie den Musterbetreibervertrag.
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