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Gesamtvertrag - Kopieren von grafischen Aufzeichnungen von Noten in Paritätischen Kindertageseinrichtungen

Der Paritätische Gesamtverband hat mit der VG Musikedition einen Gesamtvertrag zum Kopieren von grafischen Aufzeichnungen von Noten in Kindertageseinrichtungen abgeschlossen.

1. Danach wird denjenigen Kindertageseinrichtungen, die einen Lizenzvertrag abschließen bzw. bereits abgeschlossen haben, ab dem 01.01.2011 ein 20 %iger Gesamtvertragsnachlass auf die veröffentlichten Tarife (vgl. Auszug aus dem Bundesanzeiger 2009 S. 3432, Anlage) eingeräumt.
Für einen jährlichen Pauschalbetrag ist damit in einem begrenzten Umfang die Herstellung von Kopien möglich:

  • Euro 44,80 bis zu 500 Kopien
  • Euro 89,60 bis zu 1000 Kopien
  • Euro 139,20 bis zu 1500 Kopien

(für weitere Entgeltstufen siehe den veröffentlichten Tarif abzüglich des jeweiligen GV-Nachlasses von 20 %). Alle Beträge verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer, derzeit 7 %.

2. Die Lizenznehmer sind verpflichtet, regelmäßig eine vollständige und ordnungsgemäße Aufstellung der Vervielfältigungen von grafischen Musikwerken (sog. Titellisten) zu übermitteln.

3. Wie Ihnen und den meisten Einrichtungen bekannt sein dürfte, wird die gesamte Administration von der GEMA wahrgenommen. Diese ist bekanntermaßen bereits mehrfach auf unsere einschlägigen Mitglieder zugegangen. Einige dürften deshalb bereits Lizenzverträge abgeschlossen haben. Auch diese können ab dem 01.01.2011 von dem Gesamtvertragsnachlass profitieren.

4. Die Verwertungsgesellschaft hat eine Vereinfachung des Meldeverfahrens in Bezug auf die Titellisten in Aussicht gestellt, sobald mehr als 50 % der einschlägigen Einrichtungen des Verbandes einen Lizenzvertrag abgeschlossen haben.

Da uns die aktuelle Fassung des von der GEMA verwendeten Lizenzvertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen noch nicht vorliegt, werden wir mit gesondertem Rundschreiben hierüber informieren.

Zur Erinnerung:
In Deutschland gilt gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopierverbot für Noten. Als einzige Ausnahmen hiervon sieht das Gesetz vor:

  • die Vervielfältigung erfolgt durch Abschreiben (wobei damit nicht anschließende Kopien erfasst sind)
  • die Vervielfältigung erfolgt zum eigenen Gebrauch, wenn das Werk seit mindestens zwei Jahren vergriffen ist.

Die VG Musikedition ist eine urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft. Sie nimmt im Auftrag ihrer Mitglieder (das sind Verlage, Komponisten, Textdichter und Herausgeber) als staatlich anerkannte Treuhänderin zahlreiche Urheberrechte und Vergütungsansprüche vor allem auf dem Gebiet der Musik wahr. Sie hat mit der gesamten Administration der Kopierlizenzen in Kindergärten, Tagesstätten und Musikschulen die GEMA beauftragt.

Als Anlagen finden Sie den Gesamtvertrag sowie die im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarife der VG Musikedition.

Kontakt

Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

036202 26-221

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Steffen Richter

Stellv. Landesgeschäftsführer

036202 26-222

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Antje Koch

Referentin strategische Entgeltberatung | Mitgliederservice

036202 26-173

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Susann Steinbrück

Referentin strategische Entgeltberatung

036202 26-170

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