Für den Ausbau von Thüringer Kindertageseinrichtungen zu Eltern-Kind-Zentren ist bis 31.12.2018 die Richtlinie ThEKiZ die Grundlage. Grundsätzlich wird die Förderung von ThEKiZ ab 2019 im Landesprogramm solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ) fortgeführt.
Im Landeshaushalt 2019 stehen darüber hinaus 1,5 Mio. Euro für die Entwicklung neuer Kitas zu ThEKiZ einschließlich Prozessbegleitung zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt über den Antrag zur Richtlinie LSZ.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Rundschreiben (siehe Anhang) des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 26.09.2018.
Den aktuellen Richtlinienentwurf LSZ und Angaben zur Antragstellung finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.eins99.de/startseite
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