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Arbeitshilfe Drittstaatsangehörige Ukraine

Der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz hat zusammen mit Rechtsanwalt Jens Dieckmann aus Bonn eine hilfreiche Arbeitshilfe entwickelt, mit welchen rechtlichen Schritten bei Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine die Antragstellung nach § 24 und die Fiktionsbescheinigung inkl. der Erwerbstätigkeitserlaubnis durchgesetzt werden kann. pdfArbeitshilfe

Kontakt

Nicole Offhaus

Referentin Jugend(sozial)arbeit | Schule | Migration

036202 26-239

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