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11. Migration
Standards zur Unterbringung von unbegleiteten, minderjährigen ausländischen Kindern
Wir setzen uns ein für die Umsetzung der gleichen fachlichen Standards zur Unterbringung von unbegleiteten, minderjährigen ausländischen Kindern & Jugendlichen im Vergleich zu deutschen Kindern & Jugendlichen im Hilfesystem. Jugendämter und Träger brauchen dafür Steuerungsmöglichkeiten.
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Zur Unterstützung bei der Jugendhilfe in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen sowie Vormündern und anderen Fachkräften der Jugendhilfe wollen wir eine sichere und langfristige Finanzierung einer „Fachberatungsstelle umA & junge volljährige Geflüchtete“ schaffen. - Sicherstellung, dass Kinder und Jugendliche aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nicht abgeschoben werden. Ebenso soll über einen Erlass der Eltern- und Geschwisternachzug für schutz-bedürftige unbegleitete minderjährige Geflüchtete erleichtert werden.
Besonders schutzbedürftige Personen wie unbegleitete Minderjährige, Schwangere, Alleinerziehende, Personen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen und traumatisierte Geflüchtete brauchen besondere Beachtung. Wir werden die dafür bestehenden Versorgungsstrukturen weiter vorhalten und nach dem aktuellen und prognostizierten Bedarf überprüfen und anpassen.
Für besonders schutzbedürftige Geflüchtete (unter anderem Opfer von Menschenhandel, Queere, Traumatisierte, Behinderte, allein reisende Frauen, unbegleitete minderjährige Geflüchtete) spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsangebote etablieren
Die Vereinbarung, dass jeder seinen Beitrag leistet, ist überhaupt erst Grundlage dafür, dass wir in diesem Wohlstand miteinander leben und solidarisch mit den Schwachen der Gesellschaft sein können. Diese Vereinbarung muss für alle gelten. Das gilt auch für Asylsuchende und Zuwanderer. Die eigene Mitwirkung muss vor dem Zugriff auf den Sozialstaat stehen. Es ist an uns als Gesellschaft und als Verwaltung die Einhaltung diese Vereinbarung aktiv einzufordern.
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Gesellschaftliche Teilhabe von zugewanderten Menschen
Grundsätzlich fordern wir flächendeckend dezentrale Unterbringung von zugewanderten Menschen in Thüringer Kommunen, um durch die bestehenden Strukturen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und so Integration zu fördern.
Die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge und vor allem die Integration sind eine Daueraufgabe, die die Kommunen in Thüringen an ihre finanziellen Grenzen bringt. Die kommunale Familie leistet übertragene Aufgaben, deren Kosten von Bund und Land vollumfänglich bezahlt werden müssen.
Geflüchtete Menschen sollen in Thüringen ihren Aufenthaltsort frei wählen können. Die dezentrale Unterbringung in Wohnungen bleibt für uns eine wichtige Voraussetzung, damit sie ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Dies wollen wir durch eine Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ermöglichen.
Integration gelingt vor Ort in den Kommunen und Gemeinden. Wir werden sie dabei unterstützen, ihre Ausländerbehörden zu Integrationsbehörden und zu Serviceeinrichtungen weiterzuentwickeln und darüber hinaus das gesellschaftliche Engagement von Zugewanderten stärken. Die Integration in den Quartieren werden wir durch ein Förderprogramm stärken.
Menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten in dezentralen Wohnungen
...fordern wir für die Ausgabe der Asylbewerberleistungen die Einführung eines mindestens thüringenweit einheitlichen Bezahlkarte;
... Kommunen müssen auch finanziell und organisatorisch für diese Aufgaben der Integration ausgestattet werden.;
... wir wollen eine zentrale Ausländerbehörde einrichten, in der nicht nur Experten im Zuwanderungsrecht beschäftigt sind, sondern auch entsprechend spezialisierte Einheiten für die Durchsetzung von Aufenthaltsbeendigungen gebildet werden können. Diese sollen eng mit den kommunalen Ausländerbehörden zusammenarbeiten, um auch bereits erfolgte Integrationstatbestände berücksichtigen zu können.
Gewaltauffällige Asylbewerber sollen bis zur Abschiebung oder freiwilligen Ausreise zum Schutz der einheimischen Bevölkerung und der friedlichen Asylbewerber in gesonderten Einrichtungen abseits von Ortschaften untergebracht werden. Zudem wollen wir den gesetzlichen Rahmen der Vorbereitungsund Sicherungshaft für die erfolgreiche Durchführung von Abschiebungen vollständig ausschöpfen. Hierzu soll schnellstmöglich eine Abschiebehaftanstalt in Thüringen eingerichtet werden.
Deutlich abgesenkter Versorgungs- und Unterbringungsstandard für Asylbewerber wird notwendig sein, der einerseits keinen Anreiz mehr zur Einwanderung in das Sozialsystem darstellt, andererseits aber das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellt.
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Versorgung und Schutzbedürftigkeit von Geflüchteten
Erstaufnahmeeinrichtungen sollen eine humanitäre Aufnahme und Identifizierung sowie eine angemessene Versorgung besonderer Schutzbedürftigkeit von Geflüchteten gewährleisten. Dies ist aktuell nicht immer gegeben. Auch braucht es die Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten in Erstaufnahmeeinrichtungen.
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Um schnellstmöglich Integration zu ermöglichen anstatt langer Verfahrensdauern und Wartezeiten in den Erstaufnahmeeinrichtungen, wollen wir neben der Asylverfahrensberatung ein Clearingverfahren etablieren, das die aktuelle Situation der Geflüchteten, berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten und besondere Bedarfe der Menschen erfasst und die Erstellung eines individuellen „Integrationsplanes“ ermöglicht.
Verbesserung der Erstaufnahmeeinrichtungen und Sicherstellung der Grundbedürfnisse
Frühes Screening besonderer Schutzbedarfe und transparente Informationsweitergabe
Eine humanitäre Politik für Geflüchtete gestalten: Unabhängig von der Chance auf die Anerkennung in einem Asylverfahren sollen alle eine unvoreingenommene, würdige und faire Behandlung erfahren. Auf dieser Grundlage bekennen wir uns zur humanitären Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten in Thüringen. Dazu gehören einheitliche verbindliche Mindestanforderungen für Aufnahme- und Gemeinschaftsunterkünfte, die eine Ankunft unter menschenwürdigen Umständen garantiert und eine menschenwürdige Unterbringung gewährleisten.
Bedarfsgerechter Ausbau und Modernisierung von Kapazitäten in der Erstaufnahme
Modernisierung, Ausbau und Schaffung weiterer Erstaufnahmeeinrichtungen mit dem Ziel, die derzeitigen Erstaufnahmekapazitäten bedarfsgerecht zu erhöhen
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Neu angekommene Migranten müssen in landeseigenen Auffangzentren kostengünstig untergebracht werden, um so Kommunen und Steuerzahler zu entlasten. Die Gemeinschaftsunterkunft muss wieder die Regelunterkunft werden.
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Zugewanderten Menschen den Eintritt in den Thüringer Arbeitsmarkt erleichtern
Es braucht klare Handlungsstrategien, um zugewanderten Menschen den Eintritt in den Thüringer Arbeitsmarkt zu erleichtern und so Fachkräftemangel zu begegnen.
Fachkräfte aus der EU gewinnen: Wir unterstützen den Fachkräfteaustausch innerhalb der EU und wollen Hürden abbauen, um unseren Arbeitsmarkt attraktiver, besonders für gut ausgebildete EU-Bürger, zu machen. Wir werden qualifizierte junge Europäer gezielt anwerben, um den Fachkräftemangel in Thüringen zu bekämpfen.
Spurwechsel in der Migrationspolitik, damit alle Menschen ihren Lebensunterhalt mit den eigenen Händen verdienen können.
Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen durch Aufhebung von Arbeitsverboten;
Förderung der beruflichen Integration und Qualifikationswege für alle Arbeitenden.
Schnellere und unbürokratischere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Nachqualifizierungsmöglichkeiten Stärkung von Arbeitsbedingungen, tarifgebundenen Löhnen, Willkommenskultur und Wohnraum für Auszubildende
Wir werden ein Ausbildungsprogramm zur Gewinnung von ausländischen Fachkräften auflegen, das maßgeschneiderte Betreuung und Sprachkurse enthält.
n Die Anerkennung von Berufsabschlüssen stellt noch immer eine große Hürde für eine gelingende Integration in den Arbeitsmarkt dar. Wir setzen uns für eine erleichterte Anerkennung ausländischer Abschlüsse ein, damit vorhandene Qualifikationen besser eingebracht werden können.
Zugang zu Beratung, Bildung und Teilhabe am Arbeitsmarkt von Anfang an.
Entlastung für die Kommunen und schnellere Verfahren zur Fachkräftezuwanderung und zur Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen in einem Amt für Migration
...unterstützen wir Thüringer Freie Demokraten die Bundesebene in ihrer Arbeit an einem modernen Zuwanderungsrecht, das die Einwanderung mit klaren Anforderungen verbindet. Ein solcher Zugang ist nicht nur notwendig zur Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften, sondern auch zur Entlastung des Asylsystems.
Thüringen braucht keine niedrig- oder unqualifizierten Migranten. Es ergibt keinen Sinn, illegale Zuwanderung wie bisher mit Milliarden Euro zu fördern. Wir werden daher eine effektive und umfassende Abschiebeinitiative starten.
AfD unterstützt Arbeitsmigration nur dort, wo einheimische Personal-ressourcen nicht ausreichen. Dann sollen gezielt hochqualifizierte, integrationswillige Personen mit deutschen Sprachkenntnissen einwandern dürfen.
Hochqualifizierte und gut integrierte Arbeitsmigranten sowie anerkannte Asylbewerber sollen ein Recht auf Familiennachzug haben, sofern sie erfolgreich an deutschen Sprachkursen teilgenommen haben und einen Arbeitsplatz nachweisen, um ihre Angehörigen zu versorgen. Bei allen anderen Migranten soll der Familiennachzug eng begrenzt werden.
Eine wichtige Voraussetzung für gelingende Integration ist der Zugang zum Arbeitsmarkt. Ausländische Qualifikationsnachweise sollen, wenn die Qualifikation mit deutschen Standards vergleichbar ist, bei Erfüllung der entsprechenden Bedingungen anerkannt werden. Danach können Arbeitsgenehmigungen zeitnah erteilt werden. Das führt zur Entlastung der Sozialsysteme und zur erleichterten Integration in die Gesellschaft.
