Neudietendorf, 07.09.2023 | Ab Januar 2024 soll in Thüringen die ESF-Plus-Förderung aus der Integrationsrichtlinie, im Sinne der Fördergegenstände Integrationsprojekte und Teilhabeprojekte und damit in Verbindung auch die Begleit- und Unterstützungsprojekte für Langzeitarbeitslose, nicht fortgeführt werden.
Die Problematik liegt in der Ausgestaltung des § 16 k SGB II und eine mögliche Abgrenzung zur Thüringer ESF-Richtlinie, auf deren Grundlage die entsprechenden Projekte arbeiten und Menschen in Arbeit bringen.
Das wird die Lage von ca. 12.000 Menschen enorm verschlechtern und ihre Chancen auf eine Wiedereingliederung in die Arbeitswelt verringern. Hinzu kommt, dass etwa 60 Projekte, die diese Richtlinie seit teilweise vielen Jahren umsetzen und damit das diesbezüglich fachliche Know-How haben, vor dem Aus stehen, denn mit der Einführung des Bürgergeldes wurde die Verantwortung für die Betreuung von Arbeitslosen in die Hände der Bundesagentur für Arbeit gelegt. Darunter fallen auch diese beschriebenen Maßnahmen, die über die ESF-Mittel nun nicht mehr gefördert werden sollen bzw. können.
Zwar sieht auch das TMSAGFF, dass der Wegfall dieser Förderung großen Schaden anrichten wird. Nichtsdestotrotz gibt es noch immer keine Lösung für das Problem, obwohl Sachsen und Sachsen-Anhalt ähnliche Projekte weiterfördern und demzufolge eine andere Rechtsauffassung als das Land Thüringen vertreten.
Und die Zeit drängt: Nicht nur stehen die Arbeitssuchenden ab Januar ohne professionelle Hilfe da, weil damit auch hochspezialisierte und erfahrene Mitarbeitende fehlen. Diese, im Fall einer Lösung der Finanzierungsfrage, wieder zurückzuholen, dürfte mehr als schwierig sein. Vor allem, wenn sie sich nicht darauf verlassen können, dass die Projekte langfristig gesichert sind.
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