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Bildungs- und Teilhabepaket erreicht zu wenige Kinder

Neudietendorf, 12.11.2020 | Die neue Expertise der Paritätischen Forschungsstelle zeigt leider auch für dieses Jahr, dass Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind, um Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, stellt der Paritätische Wohlfahrtsverband fest. „Das Bildungs- und Teilhabepaket ist vielleicht gut gedacht, aber die Realität zeigt, es hilft wie ein löchriger Regenschirm bei Starkregen. Daher kann ich die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Angebote der Jugendarbeit und die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung nur unterstützen“, erklärt Stefan Werner, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Thüringen die Position des Wohlfahrtsverbandes.

Zum Hintergrund:
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket wird seit 2011 benachteiligten Kindern und Jugendlichen ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 10 Euro (seit dem 1. August 2019: 15 Euro) für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Musikunterricht und die Teilhabe an Freizeiten in Aussicht gestellt. Obwohl die Leistungen praktisch nur einem Teil der Jugendlichen zu Gute kommen, wurden Regelsatz-Bestandteile im Gegenzug für alle Kinder und Jugendlichen pauschal gestrichen. Auch knapp zehn Jahre nach Einführung profitieren laut der vorliegenden Studie des Paritätischen nur bis zu 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“, 85 Prozent der Leistungsberechtigten wurden in der Praxis dagegen nicht erreicht.
Die Studie, die zum dritten Mal in Folge erscheint, belegt dabei auch in diesem Jahr drastische regionale Unterschiede in der Umsetzung des bundesgesetzlich normierten und kommunal administrierten Rechtsanspruchs.
Für ganz Thüringen gilt, dass nur 8,4 % der entsprechenden Kinder und Jugendlichen erreicht werden. Regional gibt es große Unterschiede. So weist Sonneberg eine Quote von 61,5 % auf, während im Ilmkreis knapp 2 % der Anspruchsberechtigten durch das Bildungs- und Teilhabegesetz erreicht werden.
Ein Grundproblem bleibt vielerorts der Mangel an geeigneten Angeboten, weshalb der Paritätische sich für die Einführung eines einklagbaren Rechtsanspruchs einsetzt: „Die bisherigen Teilhabeleistungen sind davon abhängig, dass es vor Ort überhaupt passende Angebote gibt. Nur ein Rechtsanspruch sorgt dafür, dass auch wirklich entsprechende Angebote vorgehalten werden und jedes Kind, unabhängig von seinem Wohnort, bestmöglich in seiner Entwicklung gefördert wird.“
Die Expertise „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus“ steht zum Download bereit.

 

Illustration: Christian Kirchner

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