Eingabehilfen öffnen

Skip to main content
Für Betroffene von häusliche Gewalt – Politik muss Entscheidung treffen

Neudietendorf, 24.10.2023 | Noch in dieser Woche wird sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung im Thüringer Landtag zum Gesetzesentwurf zum „Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten im Gewaltschutz“, weiter beraten. Ziel der Änderungen im Gesetz ist der Ausbau von Gewaltschutzeinrichtungen gegen Häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt in Thüringen.

Eine öffentliche Anhörung zum Gesetz fand bereits Anfang September im Landtag statt. Grundtenor der Anhörung war braucht einen Paradigmenwechsel in der Förderung von Gewaltschutzeinrichtungen.

Bundesweit ist ein Anstieg von Fällen häuslicher Gewalt zu verzeichnen, im Ländervergleich liegt Thüringen mit 18,1 Prozent an zweiter Stelle. Der Anstieg, spiegelt sich auch im Hilfesystem vor Ort wieder. Die Thüringer Frauenschutzeinrichtungen haben keine Aufnahmekapazitäten mehr. Eine Weitervermittlung in Frauenschutzeinrichtungen innerhalb Thüringens kaum möglich.

„Wenn wir es jetzt nicht schaffen, mit einem Landesgesetz wichtige Grundlagen für die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen zu regeln, ist es aus Sicht des Paritätischen Thüringen fraglich, ob eine Realisierung des Gesetzes überhaupt noch möglich ist“ erklärt Steffen Richter, stellvertretender Landesgeschäftsführer des Paritätischen Thüringen. Angesichts der verschärften Versorgungssituation fordert der Verband die Ausschussmitglieder auf, am Donnerstag eine Entscheidung im Sinne der Betroffenen und im Sinne der noch bestehenden Hilfeeinrichtungen zu treffen. Die politischen Entscheidungsträger müssen Verantwortung übernehmen und endlich Maßnahmen zur Stärkung des Gewaltschutzes in Thüringen ergreifen.

Hintergrund Istanbul-Konvention: Die Istanbul-Konvention des Europarats ist das internationale Abkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der Ungleichstellung von Frauen und Männern. Seit Februar 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht.

Illustration: Christian Kirchner

Kontakt

Peer Lück

Profiler | Mediensprecher

036202 26-231

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Frank Diehn

Layout | Design | Webauftritte

03677 461995

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Tina Manes

Mitarbeiterin Öffentlichkeitsarbeit

036202 26-121

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.