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Kinderrechte in die Verfassung

Gleiche Bedingungen für Kinder reichen nicht – individuelle Förderung!

Der Paritätische am Anhörungsverfahren Kinderrechte in die Verfassung beteiligt

Neudietendorf, 15.10.2020 | Der Paritätische Thüringen steht für eine Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Thüringer Verfassung und deswegen begrüßen wir das Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich, so Stefan Werner, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Thüringen, zum morgigen (16.10.2020) Anhörungsverfahren im Thüringer Landtag.

Ergänzend zum vorliegenden Gesetzesentwurf empfiehlt der Paritätische in seiner Stellungnahme, den Begriff der Inklusion weiter zu denken. Er muss vielmehr auf die Vielfalt, Heterogenität und Diversität von Menschen bezogen werden und auf Kategorien wie Alter, Sprache, Religion, Kultur, Geschlecht etc angewendet werden.

Weiter empfiehlt der Paritätische vom individuellen Bedarf eines jeden Kindes zu sprechen und nicht von gleichen Bedingungen für alle Kinder. Hier geht es um die Sicherung der individuellen Teilhabe. Gleiche Bedingungen wird es wohl eher nicht geben.

Des Weiteren sollte die Höhe der Förderung der Kindertagespflege auf Grundlage einer erneuten Bedarfsanalyse geprüft werden. So sind beispielsweise die Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen sowie der stationären Kinder- und Jugendhilfe oftmals so herausfordernd, dass die Fürsorge- und Aufsichtspflicht oft auf Kosten des Rechtes auf Bildung und Beteiligung von Kindern vorgezogen werden muss.

Illustration: Christian Kirchner

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