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Kürzungen in der Suchthilfe von einem Tag auf den anderen

Die ambulanten Einrichtungen der Suchthilfe im Paritätischen Landesverband haben mit großer Verwunderung die Kürzung der Bonuszahlungen für die Standarddokumentation für ambulante Beratungs- und Behandlungseinrichtungen der Suchthilfe in Thüringen zur Kenntnis genommen.

Diese Kürzungen erfolgten von einem Tag auf den anderen und stellen für die ohnehin unterfinanzierte Suchthilfe ein weiteres Problem dar.
Die Bonuszahlung wurde bisher für die sehr aufwändige Dokumentation der Beratungen ausgezahlt. Diese Daten sind sowohl für das Land Thüringen, aber auch für den Bund eine wichtige Grundlage bei der Gestaltung der Gesundheitsvorsorge.
Die Daten für 2022 sind bereits übermittelt. Das heißt, die Mehrarbeit wurde erbracht, wird nun aber nicht bezahlt. Die Einrichtungen hatten den Betrag für die Standarddokumentation fest in ihren Haushalten eingeplant und sind nun durch die Kürzung zusätzlich belastet. Hinzu kommt, dass die Suchtberatung nach wie vor kein verpflichtendes Leistungsangebot der Kommunen ist, was prinzipiell schon zu angespannten Haushalten der Einrichtungen führt.
„Die ambulanten Einrichtungen der Suchthilfe sind für viele Menschen mit Abhängigkeitsproblemen und deren Angehörige in Thüringen die erste Anlaufstelle und leisten eine hoch qualifizierte und fachkompetente Beratung. Diese Kürzung ist neben den finanziellen Auswirkungen auch eine Geringschätzung der Arbeit der Mitarbeiter*innen. Dies ist nicht hinnehmbar. Wir fordern das Sozialministerium auf, diese Entscheidung zu revidieren!“, erklärt Stefan Werner, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Thüringen.
Darüber hinaus erwartet der Wohlfahrtsverband, dass die Zahlungen für diese wichtige Arbeit in zukünftigen Haushalten fest verankert wird

Illustration: Christian Kirchner

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