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ezra: Neonazi-Überfalls im Februar 2014 in Ballstädt

"Opferberatung ezra appelliert an Verantwortung des Landgerichts Erfurt gegenüber den Betroffenen des brutalen Neonazi-Überfalls im Februar 2014 in Ballstädt: „Dieser Verantwortung kommt es nicht nach, wenn es die selbstverschuldete Neuverhandlung in das nächste Jahr verzögert“

14.07.2020

Nach der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs im sogenannten Ballstädt-Verfahren, das Urteil des Landgerichts Erfurt vollumfänglich aufzuheben und die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer zurückzugeben, hat dieses nun auf Anfrage von MDR Thüringen mitgeteilt, dass ein Verhandlungsbeginn vermutlich erst im nächsten Jahr liegen werde. Bei dem brutalen Neonazi-Überfall auf eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt im Februar 2014 erlitten zehn Menschen zum Teil schwere Verletzungen. Im Mai 2017 hatte das Landgericht Erfurt zehn der ursprünglich 14 Angeklagten zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und dreieinhalb Jahren verurteilt.

Die Pressemitteilung von ezra kann hier nachgelesen werden: https://ezra.de/opferberatung-ezra-appelliert-an-verantwortung-des-landgerichts-erfurt-gegenueber-den-betroffenen-des-brutalen-neonazi-ueberfalls-im-februar-2014-in-ballstaedt-dieser-verantwortung-kommt-es/

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