Zu den am 1. Juni 2022 in Kraft getretenen Änderungen – insbesondere bezüglich des Rechtskreiswechsels für Menschen mit (beantragtem) vorübergehenden Schutz gibt es hier( ) eine ausführliche Darstellung und Erläuterung der einzelnen Gesetzesänderungen
Diese betreffen jedoch nicht nur den viel zitierten „Rechtskreiswechsel“ für Geflüchtete aus der Ukraine, sondern eine Vielzahl von Änderungen in unterschiedlichen Gesetzen , z. B. im
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