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EU soll für ausländische Studenten und Wissenschaftler attraktiver werden

Die EU braucht fähige Studenten und Wissenschaftler aus Drittstaaten, die mit ihrem Wissen und ihrem Können einen Beitrag zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Union leisten. Mehr als 200 000 ausländische Studenten und Wissenschaftler nutzen jährlich die Möglichkeit, für eine gewisse Zeit nach Europa zu kommen.

Allzu häufig müssen sie hierzu jedoch unnötige administrative Hürden überwinden. Die geltenden Bestimmungen für die Erteilung eines Studentenvisums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind oft kompliziert und unklar. Die Verfahren sind in manchen Fällen langwierig und können von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich sein. Auch der Wechsel von einem Mitgliedstaat in einen anderen ist mitunter sehr schwierig oder gar unmöglich. Den EU-Staaten fällt es deshalb nicht leicht, begabte Leute ins Land zu holen. Darunter leidet auch die Attraktivität der EU als internationaler Exzellenzstandort.

Die Kommission will mit ihrem Vorschlag vom 25.03.2013 die Einreise in die EU und den Aufenthalt für länger als drei Monate für Studenten, Wissenschaftler und andere Personengruppen aus Drittstaaten einfacher und attraktiver machen. Den mitgliedstaatlichen Behörden sollen klarere Fristen für die Bescheidung von Anträgen gesetzt werden. Gleichzeitig sollen die Möglichkeiten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verbessert und die Mobilität innerhalb der EU erleichtert werden.

Wie die Erfahrungen mit der derzeitigen Regelung gezeigt haben, ist es den Mitgliedstaaten nicht gelungen, die Schwierigkeiten, denen sich Antragsteller gegenübersehen, die zu Studien- oder Forschungszwecken in die EU kommen wollen, vollständig zu beseitigen. Die Kommission schlägt jetzt EU-weit geltende klarere, einheitlichere und transparentere Vorschriften vor. Die beiden derzeit für Studenten und Wissenschaftler geltenden Richtlinien werden geändert und durch eine Richtlinie ersetzt, die in folgenden Bereichen Verbesserungen bringen soll:

  1. Verfahrensgarantien: Es wird eine Frist von 60 Tagen eingeführt, innerhalb deren die mitgliedstaatlichen Behörden über Visumanträge und Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entscheiden müssen, damit das Antragsverfahren straffer und transparenter wird.
  2. Mobilität innerhalb der EU und Verbreitung von Wissen und Fähigkeiten: Einfachere und flexiblere Bestimmungen sollen Wissenschaftlern, Studenten und bezahlten Praktikanten den Wechsel von einem Mitgliedstaat in einen anderen erleichtern. Dies ist besonders wichtig für all diejenigen, die an von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Programmen teilnehmen. Auch Familienangehörige von Wissenschaftlern sollen in gewissem Umfang ein Recht auf Mobilität erhalten.
  3. Zugang zum Arbeitsmarkt: Studenten sollen während ihres Studiums mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, damit sie ihr Studium finanzieren und einen Beitrag zur Wirtschaft des Landes leisten können. Wissenschaftler und Studenten sollen überdies unter bestimmten Bedingungen für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Abschluss ihrer Forschungsarbeiten bzw. ihres Studiums im Land bleiben können, um sich nach einer Arbeit umzusehen oder sich eventuell selbstständig zu machen. Damit ist kein automatisches Recht auf Arbeit verbunden, da die Erteilung einer Arbeitserlaubnis weiterhin Sache der Mitgliedstaaten ist.
  4. Ausweitung des Schutzes auf andere Gruppen von Drittstaatsangehörigen: Erfasst werden sollen auch Au-pair-Beschäftigte, Schüler und bezahlte Praktikanten, die von den geltenden EU-Vorschriften derzeit noch ausgenommen sind.

Die nächsten Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat der EU werden jetzt über den Richtlinienvorschlag, mit dem die beiden Vorläuferrichtlinien neu gefasst werden, beraten. Die Kommission hofft, dass die neue Regelung ab 2016 anwendbar sein wird.

Überblick

Trotz der derzeitigen Konjunkturabschwächung und der steigenden Arbeitslosenzahlen können in vielen EU-Mitgliedstaaten Stellen nicht besetzt werden, weil nicht genügend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen. Es sieht so aus, als würde dieser Trend in den nächsten zehn Jahren sowohl aufgrund der Wirtschaftslage als auch aufgrund sinkender Bevölkerungszahlen weiter anhalten.

Ein Problem ist, dass es der EU nicht gelingt, die Arbeitskräfte, die sie braucht, nach Europa zu holen. Andere Länder sind sehr viel erfolgreicher, wenn es darum geht, begabten Nachwuchs dazu zu bewegen, schon zu einem frühen Zeitpunkt ihre Heimat zu verlassen, um im Ausland zu studieren oder dort wissenschaftlich zu arbeiten. Es ist daher im ureigensten Interesse der EU, attraktiver für ausländische Studenten und Wissenschaftler zu werden und ihren Ruf als internationalen Exzellenzstandort zu verbessern. Mehr Austauschstudenten und internationale Wissenschaftler würden zu mehr Wirtschaftswachstum, Innovation und langfristig zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.

2011 reisten etwa 220 000 Drittstaatsangehörige in die EU, um dort zu studieren oder an einem Schüleraustausch, einem unbezahlten Praktikum oder einem Freiwilligendienst teilzunehmen. Die meisten Drittstaatsangehörigen waren Schüler und Studenten. Die Länder, die 2011 die meisten Studierenden aufnahmen waren Frankreich (64 794), Spanien (35 037), Italien (30 260), Deutschland (27 568) und die Niederlande (10 701).

Im gleichen Jahr wurden etwa 7 000 Drittstaatsangehörige zu Forschungszwecken in die 24 EU-Mitgliedstaaten zugelassen, in denen die „Forscher-Richtlinie“ gilt, und zwar überwiegend in Frankreich (2 075), den Niederlanden (1 616), Schweden (817), Finnland (510) und Spanien (447).

Das von der Kommission betreute Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) hat eine Studie über die Zuwanderung von internationalen Studierenden in die EU herausgegeben. Diese Studie enthält eine fundierte Analyse sowie statistische Angaben zu der Zuwanderungs- und Mobilitätspolitik der Mitgliedstaaten und deren Strategien zur Förderung der Attraktivität Europas für internationale Studierende.

Quelle: http://europa.eu

 

Zu den Studien der einzelnen EU-Länder kommen Sie hier: