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Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Bereitstellung von Hilfsangeboten für Opferhäuslicher Gewalt

Der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz hat Schlussfolgerungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Bereitstellung von Hilfsangeboten für Opfer häuslicher Gewalt angenommen.

Ferner verurteilt er einleitend geschlechtsbezogene Gewalt gegen Frauen als eine Verletzung des Grundrechts auf Leben, Freiheit, Sicherheit, Würde, Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und körperliche und psychische Unversehrtheit. Dabei wird ausdrücklich bekräftigt, dass weder Brauch noch Tradition, Kultur, Privatsphäre, oder Religion angeführt werden können, um Gewalt gegen Frauen zu rechtfertigen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu vermeiden, zu beseitigen und die Täter zu verfolgen.

 

Die Schlussfolgerungen sind ein Beitrag zu der Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform, die 1995 auf der Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

 

Der Rat weist unter anderem auf die Bedeutung der Bildungssysteme als eine der Primärquellen der Sozialisierung und als wichtigsten Übermittler traditionsbasierter, kultureller und gesellschaftlicher Normen, die auch negative Elemente wie sexistische Klischees und starre Geschlechterrollen beinhalten können, hin. Aufgeklärte Bildung ist daher ein wichtiger Ansatz zur Bekämpfung dieser Art von Gewalt.

 

Der Rat fordert zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen umfassende, multidisziplinäre und ausreichend finanzierbare Strategien. Die entsprechende Ausbildung von Personal in diesem Bereich muss gewährleistet werden. Weiter sollen langfristige Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt und deren Auswirkungen ausgewertet werden. Zur Bekämpfung und Beseitigung aller Formen der Gewalt gegen Frauen bedarf es abgestimmter Maßnahmen auf nationaler und allen anderen Ebenen sowie eines umfassenden Ansatzes, der auf die Kernelemente Prävention, Schutz, Opferhilfe und Strafverfolgung der Täter sowie andere gegen Täter gerichtete Maßnahmen abzielt. Dazu soll auch die Datenerhebung sowie die Registrierung und Bearbeitung von Beschwerden verbessert werden.

Für das Jahr 2015 empfiehlt der Rat, dass es zum Europäischen Jahr der Null-Toleranz für Gewalt gegen Frauen ausgerufen wird, um die Allgemeinheit für das weit verbreitete Phänomen dieser Art der Gewalt und seinen Auswirkungen auf die Gesellschaft zu sensibilisieren.

Quelle: www.eufis.eu

 Weitere Informationen finden Sie hier:

Kontakt

Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

036202 26-221

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